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Was will sie denn tun?
Sag ihr doch, noch besser und einfacher wäre es, wenn sie die Zinsen das nächste Mal bereits in die Klage mit aufnimmt!Lillymaus hat geschrieben:Allerdings meinte sie, ich soll mir dann bitte für die Zukunft merken, dass die Zinsen - auch wenn sie nicht tituliert sind - mit zu vollstrecken. § 288 BGB würde dies erlauben.
Nee, das steht da nicht drin.Lillymaus hat geschrieben:Keine Ahnung Liesel.
Ich habe es echt aufgegeben.
Von ihrem Plan die Zinsen jetzt noch zu vollstrecken hat sie Abstand genommen.
Allerdings meinte sie, ich soll mir dann bitte für die Zukunft merken, dass die Zinsen - auch wenn sie nicht tituliert sind - mit zu vollstrecken. § 288 BGB würde dies erlauben.