Unterhaltsrückstände mit oder ohne Zinsen pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#11

11.03.2015, 12:37

:kopfkratz

Was will sie denn tun?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#12

11.03.2015, 12:38

Die nicht festgesetzten Zinsen pfänden. :pfeif
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 542
Registriert: 18.04.2007, 10:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Jülich

#13

11.03.2015, 12:54

ja vor ca. 5 Jahren wurde wohl die Pfändung eingeleitet aus einem Titel weil der Vater nicht gezahlt hat.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#14

11.03.2015, 12:59

Und jetzt will sie bei bereits laufender Pfändung Zinsen vollstrecken? :schock

Mal abgesehen davon, dass diese wegen nicht erfolgter Titulierung nicht vollstreckt werden können - wie oben schon geschrieben wurde - ....wie kann man denn auf so eine Idee kommen. :vogel
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 542
Registriert: 18.04.2007, 10:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Jülich

#15

11.03.2015, 13:04

Keine Ahnung Liesel.

Ich habe es echt aufgegeben.

Von ihrem Plan die Zinsen jetzt noch zu vollstrecken hat sie Abstand genommen.

Allerdings meinte sie, ich soll mir dann bitte für die Zukunft merken, dass die Zinsen - auch wenn sie nicht tituliert sind - mit zu vollstrecken. § 288 BGB würde dies erlauben.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#16

11.03.2015, 13:11

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.... :pfeif
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#17

11.03.2015, 13:24

Lillymaus hat geschrieben:Allerdings meinte sie, ich soll mir dann bitte für die Zukunft merken, dass die Zinsen - auch wenn sie nicht tituliert sind - mit zu vollstrecken. § 288 BGB würde dies erlauben.
Sag ihr doch, noch besser und einfacher wäre es, wenn sie die Zinsen das nächste Mal bereits in die Klage mit aufnimmt! :pfeif
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#18

11.03.2015, 14:19

Lillymaus hat geschrieben:Keine Ahnung Liesel.

Ich habe es echt aufgegeben.

Von ihrem Plan die Zinsen jetzt noch zu vollstrecken hat sie Abstand genommen.

Allerdings meinte sie, ich soll mir dann bitte für die Zukunft merken, dass die Zinsen - auch wenn sie nicht tituliert sind - mit zu vollstrecken. § 288 BGB würde dies erlauben.
Nee, das steht da nicht drin. :pfeif Da steht, dass man sie bei Verzug fordern kann und in welcher Höhe, das heißt aber nicht, dass sie auch ohne Titulierung vollstreckbar sind. 8)
Sie soll mal im Zöller vor 704 Rnd 14: "Durch einen Vollstreckungstitel muss der vollstr. Anspruch des Gläubigers urkundlich ausgewiesen sein" und 704, Rnd. 4 lesen. : "... bestimmt sein müssen auch Nebenleistungen ..." Zinsen sind Nebenleistungen.
Wenn sie dann immer noch der Meinung ist das zu können, muss sie sich beim Versuch halt eine vom Gericht fangen. :pfeif
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Lillymaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 542
Registriert: 18.04.2007, 10:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Jülich

#19

11.03.2015, 15:12

Ich danke allen für Eure Beiträge.

Aber sie versteht es nicht oder will es nicht verstehen, dass sie die Verzugszinsen natürlich geltend machen, aber vollstrecken nur dann wenn sie auch tituliert sind.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#20

11.03.2015, 15:13

Auflaufen lassen!!!
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Antworten