vZ + Pfüb beantragt, 2 Tage später zahlt Schuldner
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Weil der PfüB weder erlassen noch an Drittschuldner zugestellt wurde. (sh. Beiträge im Forum vom 15.01.)samsara hat geschrieben:Weshalb hat der Drittschuldner Eure Kosten nicht bezahlt?
Entweder bin ich eine gute Anwaltsgehilfin - oder Anwälte sind im wahren Leben gar nicht so schlau wie im Fernsehen (Zitat aus Chicago P.D.)
- mücki
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Ich würde dem Gericht schreiben, dass am Tag der PfÜb-Beantragung telefonisch Rücksprache mit der Mdt. gehalten wurde, die mitteilte, dass bis dato kein ZE erfolgt ist. Aufgrund des Zeitablaufs zwischen Rechtskraft und nichterfolgtem Zahlungseingang, konnte m.M.n. davon ausgegangen werden, dass eine freiwillige Zahlung nicht mehr erfolgt, sodass die ZV auch durchaus eingeleitet werden konnte.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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So, Antrag ist fertig... bin mal gespannt wie das Gericht jetzt darauf reagiert, von wegen "Kosten seien nicht notwendig"... Aber die Gerichtskosten von 20,00 haben sie abkassiert und da haben wir auch keine Erstattung oder so bekommen. Am 12.01. (Freitag) Pfüb-Antrag gestellt, per Post versandt. Am Montag drauf (15.01.) per Fax Verzicht auf Erlass erklärt und am 23.01. haben wir die Vollstreckungsunterlagen zurückgekriegt. Und am 05.02. hat das Gericht dann den Scheck für die Gerichtskosten eingelöst. Hätten die uns ja theoretisch auch zurückschicken können, oder? Aber das ist wahrscheinlich so vorgesehen, schließlich hat das Gericht ja ein Aktenzeichen vergeben...
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