Abänderung PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#11

26.02.2015, 12:33

leoniemaus5 hat geschrieben:Hallo meine Lieben,

ich muss mich nochmal zu Wort melden und etwas nachfragen:

ich hatte ja anfangs geschrieben, das der Rechtspfleger moniert hatte, dass es ein gleichlautender Pfüb ist. Nach Durchsicht der Akte und Vergleich meines alten Pfübs mit dem neuen ist mir aufgefallen, dass ich einen neuen Drittschuldner in der Akte habe, da zu dem ersten Pfüb mir der damalige Drittschuldner (Bank) geschrieben hat, das sie nicht zuständig ist, sondern eine andere Bank. Also anstatt Bank AG ist nun Bank Privat- und Geschäftskunden AG zuständig. Aufgrund dessen habe ich den neuen Pfüb beantragt, wo mir jetzt der Rechtspfleger moniert, das es der "gleiche Pfüb" ist. Aber das ist es ja gar nicht mehr, da der Schuldner eine neue Anschrift hat und es auch ein anderer Drittschuldner mit anderem Sitz ist.

Bin ich jetzt immer noch falsch?
Du liegst absolut richtig. Dann ist es ein neuer PFÜB. Denn die Deutsche Bank AG und die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG sind zwei unterschiedliche Unternehmen. Schick also die Drittschuldnererklärung, die Dir ja bereits vorliegt, an den Rechtspfleger und bitte ihn, den PFÜB nun antragsgemäß zu erlassen.
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Tine Dea
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#12

26.02.2015, 13:10

88

Ich nehm alles zurück... Man sollte mal genau lesen und nicht nur überfliegen :oops: Stimme Anahid und dem Rest zu und entschuldige mich für den Blödsinn, der von mir kam :oops:
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leoniemaus5
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#13

26.02.2015, 14:57

Hallo ihr beiden,

ich habe ihn erreicht und hatte recht. Anderer Drittschuldner, neuer Pfüb. Was er nur braucht ist eine Bestätigung des ersten und falschen Drittschuldners, dass die Bank der falsche Drittschuldner ist und wir stattdessen bei der anderen Bank pfänden sollen. Kann er haben :yeah

Danke Anahid :) habe auch in einem Rechtspflegerforum gleiche Aussagen gefunden zur Deutschen Bank.

:thx an Euch.

Lg T
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