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Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 19:58
von Soenny
was ist wenn in der Zwischenzeit ein neuer Geschäftsführer bestellt wurde und der Gläubiger Vertr. hat davon nix mitbekommen?!
Dann kann der Auftrag nicht durchgeführt werden und fertig. Daß der GV von sich aus dann den neuen GF ermittelt halte ich gelinde gesagt für ein Gerücht.

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:00
von MiaZ
Der Anspruch richtet sich gegen die GmbH - egal welcher GF sie vertritt!?!

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:02
von Jupp03/11
Lass einfach die ! weg, sie machen deine Beiträge nicht aussagekräftiger, nein sie nerven.

Nenne eine Vorschrift, diese müßte dir bekannt sein.

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:07
von MiaZ
Ich dachte eigentlich, dass das hier ein Forum ist in dem man sich austauschen kann - egal wie und mit welchen Satzzeichen man schreibt

Und nein - ich kenne dazu keine Vorschrift...

....aber scheinbar scheint nur das zu zählen und nicht die Erfahrung, die man im Laufe von 9 Jahren gesammelt hat.

Im Grunde kann es den Anwaltsbüros doch egal sein, ob der GV ins HR guckt oder nicht. Für den reibungslosen und richtigen Ablauf kann es ja nur von Vorteil sein wenn der richtige GF geladen wird! (sorry - musste jetzt schon wieder ein unnötiges Satzzeichen setzen)

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:13
von Jupp03/11
Wenn man 9 Jahre Erfahrung hat, kann man keine Vorschrift benennen, die für den GV zwingend sind?

Was das andere betrifft, mein eigentlicher Fachbereich liegt im Not., dort schreib ich aber nichts mehr. Die ! verleiten hier unerfahreren Usern dazu, zu meinen, die Meinung sei Gesetz. Deshalb ist manchmal weniger . mehr.

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:17
von MiaZ
Ich habe nicht gesagt, dass das zwingend ist - ich habe gesagt, dass ein ordentlich arbeitender GV dies tun wird. Und ich weiß selber, dass es immer noch Gerichtsvollzieher gibt, die das nicht machen, weil ihr Programm das einfach nicht so auf die Schnelle hergibt oder sich einfach blind auf die Angaben verlassen, die der Gl./Vertr. macht.

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:22
von Soenny
Immer wieder schön, wie du nach einiger Zeit, wenn dir die Argumente ausgehen, zurückruderst :lol:

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:28
von MiaZ
Frag "deine" Gerichtsvollzieher vor Ort - eventuell werden sie dir dahingehend was sagen...und wenn nicht bringst du sie vielleicht darauf

....aber ich finds dämlich, dass man sich hier anmachen lassen muss für Dinge, die man jahrelang so gemacht hat und wovon jemand null Ahnung hat, der dort nicht selber mal gearbeitet hat.

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:37
von Jupp03/11
MiaZ hat geschrieben:Frag "deine" Gerichtsvollzieher vor Ort - eventuell werden sie dir dahingehend was sagen...und wenn nicht bringst du sie vielleicht darauf

....aber ich finds dämlich, dass man sich hier anmachen lassen muss für Dinge, die man jahrelang so gemacht hat und wovon jemand null Ahnung hat, der dort nicht selber mal gearbeitet hat.
Die ganz große Ahnung scheinst du ja zu haben, schließlich untermauerst du deine Meinung mit Rechtsprechung und Vorschriften, die bei großer Ahnung auch vorhanden sind.

Wenn du mich mit Anmache meinst, wo?

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:37
von Pepples
MiaZ hat geschrieben:Frag "deine" Gerichtsvollzieher vor Ort - eventuell werden sie dir dahingehend was sagen...und wenn nicht bringst du sie vielleicht darauf

....aber ich finds dämlich, dass man sich hier anmachen lassen muss für Dinge, die man jahrelang so gemacht hat und wovon jemand null Ahnung hat, der dort nicht selber mal gearbeitet hat.
Mein Gott, krieg Dich mal wieder ein. :roll:
Nur weil "Dein" GVZ das warum auch immer macht, heißt nicht, dass es Usus bei allen ist. Schon mal daran gedacht? :roll: