Titelumschreibung auf Testamentsvollstrecker??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#11

02.10.2014, 20:02

Die Umschreibung richtet sich nach § 749 ZPO, der Nachweis kann über § 35 Abs. 1 GBO erfolgen.

S. Geiselmann
Jupp03/11

#12

02.10.2014, 20:16

Geiselmann hat geschrieben:Die Umschreibung richtet sich nach § 749 ZPO, der Nachweis kann über § 35 Abs. 1 GBO erfolgen.

S. Geiselmann
Was soll das, insbesondere § 749, mit diesem Thema zu tun haben. Wäre für Aufklärung dankbar.
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#13

03.10.2014, 07:13

Der Titel lautet auf den Erblasser. Nach dessen Tod ist er gem. §§ 749, 727 ZPO auf den TV umzuschreiben.

S. Geiselmann
Antworten