Re: Zahlungsverbot ja oder nein ?
Verfasst: 19.09.2014, 20:32
Aus der Praxis:
größerer Mandant gibt Einziehungsauftrag; es kommt aber auf die Größe nicht an, nur als Beispiel. Ich schildere dem zuständigen Prokuristen die Handhabung und den Vorteil eines Vorl. ZB. Der sagt machen.
Beim nächsten Mal rufe ich wegen des selben Themas an. Der gute Mann wartet nur auf meine Anrufe, um mir dann zu sagen, ob ich gestern Abend vor der Tür war.
So viel dazu.
größerer Mandant gibt Einziehungsauftrag; es kommt aber auf die Größe nicht an, nur als Beispiel. Ich schildere dem zuständigen Prokuristen die Handhabung und den Vorteil eines Vorl. ZB. Der sagt machen.
Beim nächsten Mal rufe ich wegen des selben Themas an. Der gute Mann wartet nur auf meine Anrufe, um mir dann zu sagen, ob ich gestern Abend vor der Tür war.
So viel dazu.