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Verfasst: 04.07.2007, 11:18
von blackcat
Wenn das so ist, dann entschuldige ich mich für mein Misstrauen.

Nur leider kommt so etwas öfter vor, sorry!

Verfasst: 04.07.2007, 11:23
von pyromane
Habe mich im entsprechenden Forum vorgestellt und Beruf ergänzt

Na wenn der Haftbefehl erlassen wurde obwohl die Kostenforderung der Staatskasse verjährt ist könnte man da doch was machen.

Verfasst: 04.07.2007, 11:39
von Grübchen
Aber so ein Titel verjährt doch erst nach 30 Jahren oder verstehe ich da was völlig falsch.

Noch mal zu den GVZ-Akten, (ich arbeite ja unter anderem bei einem GVZ) da wirste nix finden. Am besten mal beim GVZ anrufen und mit dem reden, die sind sehr nett in der Regel und erteilen auch Auskunft notfalls mal kurz ne Vollmacht rüberfaxen an den GVZ.

Dre GVZ prüft auch in der Regel was er da vor sich hat und einen nicht vollstreckenbaren Titel schickt er zurück. ICh denke da geht alles mit rechten Dingen zu.

Verfasst: 04.07.2007, 12:06
von pyromane
Ich werde mich mit dem GV in Verbindung setzen.

Bis hierhin an alle vielen Dank für Tips und Anregungen

Verfasst: 06.07.2007, 00:41
von GV Alt
Wir leben doch im einem Rechtsstaat. - Da ist alles genau geregelt und reglementiert.

§ 60 Abs. 1 ff. GVO (Gerichtsvollzieher-Ordnung):
"Ein Recht auf Einsichtnahme in die Akten des GV steht nur den Beteiligten zu. Auf Verlangen sind diesen Personen auch kostenpflichtige Abschriften einzelner Schriftstücke zu erteilen. Die Einsichtnahme muß in Anwesenheit des GV geschehen".

Ursächlich für das "Beitreibungs-Ersuchen" der Kasse ist die (irgendwann) gegen die Partei erstellte Kostenrechnung innerhalb der Prozeßakte.

Eine Akteneinsicht wird "pyromane" aber nicht weiter helfen. Dort wird er nur den Auftrag der Justizkasse zur Beitreibung rückständiger Ger.-Kosten finden. - Der sagt über die "Berechtigung / Verjährung" nichts aus.

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