Aufhebung vorl. Zahlungsverbot .... !!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jennox
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#11

14.07.2014, 16:13

Die Gegenseite hat nur darum gebeten von weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzusehen.
Ich hab jetzt grad überlegt, muss ich nicht umgehend da war ruhend stellen o. Ä. ? Ich weiß ja nicht wie lang der Erlass/Zustellung Pfüb noch dauert! Oder ob ich die GVZ mal anruf und nachhake wie der Stand der Dinge ist?
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#12

14.07.2014, 16:30

Für mich ist der PfÜB keine "weitere" Vollstreckungsmaßnahme.

Ich würde mich auch auf solche Spielchen nicht einlassen. Wenn die RZ-Vereinbarung nicht eingehalten wird, mußt du wieder einen neuen PfÜB beantragen. Und wie bereits gesagt - auf den Kosten des jetzt bereits beantragten PfÜB bleibt euer Mandant bei Rücknahme sitzen.
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#13

14.07.2014, 16:47

Schließe mich da Liesel voll und ganz an... Anders mache ich das auch nicht.
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#14

15.07.2014, 10:27

Hallo,
ich muss leider nochmal auf das Thema zurückkommen.
1. Was mache ich mit dem vorläufigen Zahlungsverbot, was bereits zugestellt worden ist? Zurücknehmen? Oder geht mir da der Rang flöten?
2. Habe mich Gericht telefoniert und die meinten, es sei derzeit nicht absehbar, wann der Erlass/Zustellung Pfüb gemacht wird, da irgendwie Personalmangel herrscht. Ich sollte einen 3-Zeiler machen mit der Bitte, den Pfüb zu erlassen, die Zustellung jedoch nicht veranlassen. Sodass wir später, falls Schuldner keine Raten mehr zahlen sollte, Zustellung direkt selbst machen können. Ist das sinnvoll?
Ich krieg hier die Krise :-(
Bitte nochmals um HILFE :?
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#15

15.07.2014, 10:33

Das VZV verliert am 19.07.2014 automatisch seine Gültigkeit und damit geht der Rang sowieso "flöten".

Ich würde den PfÜB trotzdem noch zustellen lassen, da du mit der Zustellung dann wenigstens den Rang sicherst.
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#16

15.07.2014, 10:33

Hallo!

Na wenn der PfÜB noch nicht erlassen ist, dann wird dein vorläufiges Zahlungsverbot mit Ablauf des 19. Juli seine rangwahrende Wirkung verlieren. Denn die behältst du nur, wenn innerhalb eines Monats ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes auch der PfÜB zugestellt wird. Das wird bei dir ja ganz offensichtlich nicht der Fall sein. Also brauchst du es auch nicht zurücknehmen.
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#17

15.07.2014, 10:35

Hatte mich verguckt. wäre dann wohl der 24.7.14. Da verfällt es automatisch, wenn die Zustellung des Pfübs bis dahin nicht passiert ist!!?

Aber muss das Konto nicht irgendwie wieder freigegeben werden? Es herrscht doch derzeit ein Zahlungsverbot und der Schuldner kommt nicht an sein Geld ran oder sehe ich das falsch?
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#18

15.07.2014, 10:40

Das Konto wird automatisch frei gegeben, wenn das vorläufige Zahlungsverbot seine Wirkung verliert. Und bis die Bank dein Schreiben mit der Aufhebung bearbeitet hat, dürfte das VZV sowieso schon eine Wirkung verloren haben....
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#19

15.07.2014, 10:51

Mh. Das stimmt schon bzw. ist schon möglich.
Aber es ist ja noch über eine Woche hin, sollte ich es da nicht doch zurücknehmen? Man bin mir total unsicher bei dem ganzen Mist hier :-(
BlackWoman

#20

18.07.2016, 14:01

Hallo hierzu hätte ich auch aktuell eine Frage:
Wir haben ein VZV gemacht - so nun hat die Bank des Schuldners mitgeteilt, dass ein Teilbetrag der Forderung bezahlt wurde wir das VZV aufheben sollen.
Aber was ist dann? Ich meine, wenn er die restliche Forderung dann nicht mehr bezahlt? :kopfkratz
Denn "ruhend stellen" kann ich es ja nicht.

Vielen Dank. :wink2
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