Die Gegenseite hat nur darum gebeten von weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzusehen.
Ich hab jetzt grad überlegt, muss ich nicht umgehend da war ruhend stellen o. Ä. ? Ich weiß ja nicht wie lang der Erlass/Zustellung Pfüb noch dauert! Oder ob ich die GVZ mal anruf und nachhake wie der Stand der Dinge ist?
Aufhebung vorl. Zahlungsverbot .... !!?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Für mich ist der PfÜB keine "weitere" Vollstreckungsmaßnahme.
Ich würde mich auch auf solche Spielchen nicht einlassen. Wenn die RZ-Vereinbarung nicht eingehalten wird, mußt du wieder einen neuen PfÜB beantragen. Und wie bereits gesagt - auf den Kosten des jetzt bereits beantragten PfÜB bleibt euer Mandant bei Rücknahme sitzen.
Ich würde mich auch auf solche Spielchen nicht einlassen. Wenn die RZ-Vereinbarung nicht eingehalten wird, mußt du wieder einen neuen PfÜB beantragen. Und wie bereits gesagt - auf den Kosten des jetzt bereits beantragten PfÜB bleibt euer Mandant bei Rücknahme sitzen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 134
- Registriert: 21.10.2009, 14:27
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Dresden
Hallo,
ich muss leider nochmal auf das Thema zurückkommen.
1. Was mache ich mit dem vorläufigen Zahlungsverbot, was bereits zugestellt worden ist? Zurücknehmen? Oder geht mir da der Rang flöten?
2. Habe mich Gericht telefoniert und die meinten, es sei derzeit nicht absehbar, wann der Erlass/Zustellung Pfüb gemacht wird, da irgendwie Personalmangel herrscht. Ich sollte einen 3-Zeiler machen mit der Bitte, den Pfüb zu erlassen, die Zustellung jedoch nicht veranlassen. Sodass wir später, falls Schuldner keine Raten mehr zahlen sollte, Zustellung direkt selbst machen können. Ist das sinnvoll?
Ich krieg hier die Krise
Bitte nochmals um HILFE
ich muss leider nochmal auf das Thema zurückkommen.
1. Was mache ich mit dem vorläufigen Zahlungsverbot, was bereits zugestellt worden ist? Zurücknehmen? Oder geht mir da der Rang flöten?
2. Habe mich Gericht telefoniert und die meinten, es sei derzeit nicht absehbar, wann der Erlass/Zustellung Pfüb gemacht wird, da irgendwie Personalmangel herrscht. Ich sollte einen 3-Zeiler machen mit der Bitte, den Pfüb zu erlassen, die Zustellung jedoch nicht veranlassen. Sodass wir später, falls Schuldner keine Raten mehr zahlen sollte, Zustellung direkt selbst machen können. Ist das sinnvoll?
Ich krieg hier die Krise
Bitte nochmals um HILFE
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Das VZV verliert am 19.07.2014 automatisch seine Gültigkeit und damit geht der Rang sowieso "flöten".
Ich würde den PfÜB trotzdem noch zustellen lassen, da du mit der Zustellung dann wenigstens den Rang sicherst.
Ich würde den PfÜB trotzdem noch zustellen lassen, da du mit der Zustellung dann wenigstens den Rang sicherst.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Hallo!
Na wenn der PfÜB noch nicht erlassen ist, dann wird dein vorläufiges Zahlungsverbot mit Ablauf des 19. Juli seine rangwahrende Wirkung verlieren. Denn die behältst du nur, wenn innerhalb eines Monats ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes auch der PfÜB zugestellt wird. Das wird bei dir ja ganz offensichtlich nicht der Fall sein. Also brauchst du es auch nicht zurücknehmen.
Na wenn der PfÜB noch nicht erlassen ist, dann wird dein vorläufiges Zahlungsverbot mit Ablauf des 19. Juli seine rangwahrende Wirkung verlieren. Denn die behältst du nur, wenn innerhalb eines Monats ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes auch der PfÜB zugestellt wird. Das wird bei dir ja ganz offensichtlich nicht der Fall sein. Also brauchst du es auch nicht zurücknehmen.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 134
- Registriert: 21.10.2009, 14:27
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Dresden
Hatte mich verguckt. wäre dann wohl der 24.7.14. Da verfällt es automatisch, wenn die Zustellung des Pfübs bis dahin nicht passiert ist!!?
Aber muss das Konto nicht irgendwie wieder freigegeben werden? Es herrscht doch derzeit ein Zahlungsverbot und der Schuldner kommt nicht an sein Geld ran oder sehe ich das falsch?
Aber muss das Konto nicht irgendwie wieder freigegeben werden? Es herrscht doch derzeit ein Zahlungsverbot und der Schuldner kommt nicht an sein Geld ran oder sehe ich das falsch?
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 628
- Registriert: 23.05.2012, 09:52
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Advoline
- Wohnort: Erfurt
Das Konto wird automatisch frei gegeben, wenn das vorläufige Zahlungsverbot seine Wirkung verliert. Und bis die Bank dein Schreiben mit der Aufhebung bearbeitet hat, dürfte das VZV sowieso schon eine Wirkung verloren haben....
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Ich möchte nach Schottland
Hallo hierzu hätte ich auch aktuell eine Frage:
Wir haben ein VZV gemacht - so nun hat die Bank des Schuldners mitgeteilt, dass ein Teilbetrag der Forderung bezahlt wurde wir das VZV aufheben sollen.
Aber was ist dann? Ich meine, wenn er die restliche Forderung dann nicht mehr bezahlt?
Denn "ruhend stellen" kann ich es ja nicht.
Vielen Dank.
Wir haben ein VZV gemacht - so nun hat die Bank des Schuldners mitgeteilt, dass ein Teilbetrag der Forderung bezahlt wurde wir das VZV aufheben sollen.
Aber was ist dann? Ich meine, wenn er die restliche Forderung dann nicht mehr bezahlt?
Denn "ruhend stellen" kann ich es ja nicht.
Vielen Dank.