Vollstreckung nach § 887 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#11

29.11.2019, 12:00

Lori79 hat geschrieben:
29.11.2019, 09:30
Hallo Ihr Lieben,
also ich habe ein VU vorliegen. Es steht das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Habe kein Zustellungsnachweis, keine vollstreckbare Ausfertigung.
Urteil lautet:
1. DerBeklagte wird verurteilt: an den Kläger einen vorschuss in Höhe von 28.000 zur Fertigstellung des .... gemäß Angebot der Far. zu zahlen.
2. an den Kläger einen Vorschuss in Höhe von 3.2000 zur Erneuerung der .... gemäß Kostenvoranschlag zu zahlen.
3. dem Kläger vorgerichtliche Kosen gemäß Rg vom zu erstatten.

Wenn ich das alles richtig verstanden hab, kann ich sofort mit der Kontenpfändung anfangen oder? Nein, kannst Du nicht, da Du ja, wie Du oben angibst, keine vollstreckbare Ausfertigung hast. Urteil ist vorläufig vollstreckbar, Die gennanten Beträge sind zu zahlen, und es ist keine Handlung vorzunehmen.

Danke Euch
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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