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Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 21.07.2014, 12:28
von AliceImWunderland
Wenn der GVZ die Ratenzahlung abschließt, kann könnt Ihr eine Einigungsgebühr berechnen. Nur wenn Ihr selbst die Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart.

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 21.07.2014, 13:01
von H.Stummeyer
AliceImWunderland hat geschrieben:Wenn der GVZ die Ratenzahlung abschließt, kann könnt Ihr eine Einigungsgebühr berechnen.
Das ist aber so nicht ganz richtig.

Nach der Anmerkung Abs. 1 Satz 1 Nr.2 zu Nr. 1000 VV RVG entsteht eine Einigungsgebühr für die "Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den bei gleichzeitigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen die Erfüllung des Anspruchs geregelt wird".
Die Genehmigung einer Zahlungsvereinbarung ist keine Mitwirkung.
Eine gütliche Einigung ist Amtspflicht des GV, der Rechtsanwalt entfaltet keine originäre Einigungsbemühungen, dies ist hoheitliche Aufgabe des GV.
Außerdem haftet der Schuldner immer nur für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Bei einer gütlichen Erledigung ist eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich.
Hergenröder in DGVZ 54/2014, Seite 109 - 116.

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 21.07.2014, 13:14
von AliceImWunderland
Äh, danke! Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das sollte in meinem Beitrag natürlich heißen: keine Einigungsgebühr! Sorry.

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 22.07.2014, 14:29
von Palm
Ein Anfall der Einigungsgebühr ist bei Vereinbarung von Teilzahlungen - auch über den Gerichtsvollzieher - schon möglich, allerdings sind die Voraussetzungen hierzu recht hoch.

Bei Interesse kann ich auch Literatur nachschieben.

Zur Frage Anfall Nr. 3309 VV:

Leitet der Gerichtsvollzieher auf euren Antrag hin das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft ein, entsteht die Gebühr. Dass das Verfahren eingeleitet wurde, sieht man nun mal meistens daran, dass der Schuldner durch den GV zur Abgabe geladen wurde. :-)

Re: Entsteht hier die 3309 Gebühr ? (Vermögensauskunft)

Verfasst: 24.07.2014, 09:03
von weneste
:thx