Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sonnenkind
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#11

05.09.2013, 16:30

Ich würde ein kurzes Anschreiben an das Gericht machen, dass du in der Anlage den PFÜB-Antrag überreichst. Da bereits ein VZV am ... beantragt wurde, wird gebeten, den PFÜB schnellstmöglich zu erlassen und an den zuständigen Gerichtsvollzieher zur Zustellung zu übersenden.
Gleichzeitig würde ich aber nach einigen Tagen bereits bei Gericht anrufen und nachfragen, ob PFÜB so in Ordnung war, oder ob es irgendwelche Beanstandungen gibt.
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#12

05.09.2013, 16:30

Titel musst du beim VZV gar nicht beifügen!
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#13

05.09.2013, 16:35

okay dann hat er mir den jetzt zurückgeschickt. D.h. ich muss jetzt den Pfüb beantragen, auch wenn ich noch keine weitere Nachricht habe?
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#14

05.09.2013, 16:39

Ja!
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#15

06.09.2013, 08:24

Wenn Du Azubi bist, solltest Du das auch bei "Beruf" erwähnen.
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