Pfändung der Lebensversicherung - Bezugsberechtigte -

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Loki
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#11

22.11.2013, 12:48

Fordere den Gegner mit Frist auf, die Police rauszugeben (Hinweis auf 836 III ZPO, sonst kommt GV etc). Wenn er die nicht freiwillig rausrückt, beauftragst du den GV mit formlosen Schreiben: In der ZV-Sache ... übersenden wir anliegend ...(Titel, Pfueb)... mit dem Auftrag, die Herausgabe der Versicherungspolice ... der ...versicherung, lautend auf den Namen des Schuldner gemäß § 836 III ZPO i. V. m. § 883 III ZPO zu erwirken und hierher zu übergeben.

Bezugsrecht einfach ändern lassen. Das Zauberwort ist WIDERRUFLICH. Es kann dir egal sein, wer hier wann was erhalten sollte.
ReFa_87
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#12

26.11.2013, 16:09

Ok super, vielen Dank für deine Antwort! :-)
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