Vollstreckungsabwehrklage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Minimaus
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#11

06.12.2012, 13:34

:thx auch
GV Alt
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#12

11.12.2012, 13:56

Nach dem ab 01.01.2013 gültigen "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung" kann eine gütliche Einigung in der Weise erfolgen, dass entweder zu einem absehbaren Zeitpunkt
eine vollständige Zahlung oder eine Ratenzahlung binnen 12 Monaten erfolgt. In der Folge wird dann die Vollstreckung insoweit unterbrochen.
Minimaus
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#13

14.12.2012, 11:35

Der GV erzählte mir, dass er gerade deswegen, wegen der Reform, keine Lust auf so lange Ratenzahlungen hätte... :roll:
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#14

18.12.2012, 10:45

Minimaus, kannst Du mir den GV mal ausleihen ?
§ 900 III ZPO kennt in meiner Gegend kein GV, da wird jede Ratenzahlung akzeptiert, und wenn es Jahre dauert.
Minimaus
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#15

28.12.2012, 11:17

:D
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