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Vollstreckungsabwehrklage
Nach dem ab 01.01.2013 gültigen "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung" kann eine gütliche Einigung in der Weise erfolgen, dass entweder zu einem absehbaren Zeitpunkt
eine vollständige Zahlung oder eine Ratenzahlung binnen 12 Monaten erfolgt. In der Folge wird dann die Vollstreckung insoweit unterbrochen.
eine vollständige Zahlung oder eine Ratenzahlung binnen 12 Monaten erfolgt. In der Folge wird dann die Vollstreckung insoweit unterbrochen.
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Minimaus, kannst Du mir den GV mal ausleihen ?
§ 900 III ZPO kennt in meiner Gegend kein GV, da wird jede Ratenzahlung akzeptiert, und wenn es Jahre dauert.
§ 900 III ZPO kennt in meiner Gegend kein GV, da wird jede Ratenzahlung akzeptiert, und wenn es Jahre dauert.