Ich würde den vollen Betrag fordern. Das habt Ihr doch sicher auch vereinbart. Dementsprechend würde ich nichts ruhend stellen.
Uns haben aber auch schon Banken geschrieben, dass keine Geschäftsbeziehungen bestehen und dann kam trotzdem Geld.
Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde hier auch nichts ruhend stellen. Falls die Raten per Überweisung oder Scheck gezahlt wurden, kann man hierüber ja die aktuelle Bankverbindung rausfinden. Wenn dann wieder nicht gezahlt wird, könntet Ihr es dort probieren. Eventuell hat der Schuldner auch noch weitere Kontopfändungen laufen und er ordnet die Kontopfändung eines anderen Gläubigers versehentlich Eurer Forderung zu. So einen Fall hatten wir hier mal.