Ruhendstellung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#11

31.10.2012, 21:37

Ich würde den vollen Betrag fordern. Das habt Ihr doch sicher auch vereinbart. :ka Dementsprechend würde ich nichts ruhend stellen.

Uns haben aber auch schon Banken geschrieben, dass keine Geschäftsbeziehungen bestehen und dann kam trotzdem Geld.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#12

01.11.2012, 09:04

Ich würde mich eher wie Jupp verhalten, Ziel ist doch, die Raten weiterhin zu bekommen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3309
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#13

01.11.2012, 09:28

Ich würde hier auch nichts ruhend stellen. Falls die Raten per Überweisung oder Scheck gezahlt wurden, kann man hierüber ja die aktuelle Bankverbindung rausfinden. Wenn dann wieder nicht gezahlt wird, könntet Ihr es dort probieren. Eventuell hat der Schuldner auch noch weitere Kontopfändungen laufen und er ordnet die Kontopfändung eines anderen Gläubigers versehentlich Eurer Forderung zu. So einen Fall hatten wir hier mal.
LilaMausi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 01.06.2012, 14:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#14

01.11.2012, 14:03

Also ich würde erstmal versuchen herauszufinden, ob die Bank dir eine falsche Auskunft gegeben hat. Und erstmal nichts ruhend stellen.
Antworten