e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RA-mw
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 14.05.2012, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#11

11.07.2012, 09:01

hi,

bei Kindergeld hat er keine Angaben gemacht. Eventuell kriegt das seine geschiedene Frau. Steht aber nicht drinne wo die Kinder leben. Hat nur noch ein Konto angegeben und er ist auch erst 41 Jahre.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#12

11.07.2012, 09:04

Kontenpfändung?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
sunny1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.03.2012, 16:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#13

11.07.2012, 09:10

Mach eine Kontopfändung, denn wenn er kein P-Konto hat, bekommt er vorerst das Geld nicht, nur wenn er einen Antrag bei Gericht gestellt. Und wenn er ein P-Konto hat, würde ich auch eine Pfändung machen, denn wenn Du Glück hast und am Ende des Monats ist noch etwas Geld auf dem Konto bekommst Du es ebenfalls.
RA-mw
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 14.05.2012, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#14

11.07.2012, 09:10

Ja nur wird da wahrs. au nichts rauskommen. Viel. hätte ja noch jemand ne andere Möglichkeit gesehen. Kann ja schlecht beim ARbeitgeber so anfragen warum er so wenig arbeitet. Ist ja schon nett dass er mir ausserhalb der Pfändung sagt ob er noch dort arbeitet und zu welchem Gehalt.
sunny1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.03.2012, 16:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#15

11.07.2012, 09:17

Na viele Möglichkeiten hast Du anhand des EV-Protokolls nicht.
Grundsätzlich kann man halt nur immer AG, Konto, Rente, Grundstücke, Bausparer oder Mietkaution pfänden. Wenn er das alles nicht besitzt, kannst Du nur abwarten.
Mit einer Kontopfändung, kann man halt nur versuchen, den Schuldner zu ägern, da er keine Abbuchungen mehr vornehmen kann.
Ansonsten hätte man noch die Möglichkeit einer Austauschpfändung, wenn er ggf. ein teueres Auto oder sonstige wertbringende Habe besitzt. Das ist aber eher selten der Fall.
Da er bei seiner Lebensgefährtin wohnt, hast Du hier eine keine Ansatzpunkte um eine Vollstreckung zu ermöglichen.
Die einzige Möglichkeit wäre auch noch eine Taschenpfändung, aber dann müßtest Du wissen, wann er wo Geld in der "Hosentasche" hat.
Ansonsten mußt Du halt warten, bis zur Ableistung einer neuen EV.
RA-mw
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 14.05.2012, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#16

11.07.2012, 10:08

Jetzt hab ich den nä. Schuldner wo auch nur von 400,00 € leben soll und wohl auf 400,00 € Basis arbeitet.

Kann man da eigentlich einen Antrag auf Nachbesserung oder Ergänzung stellen, dass er angibt, warum er nur für so einen geringen Lohn arbeitet, wenn er
RA-mw
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 14.05.2012, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#17

11.07.2012, 10:09

in der Branche wo anders mehr verdienen würde?
sunny1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.03.2012, 16:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#18

11.07.2012, 10:28

Diesbezüglich kann man m.E. keinen Antrag auf Nachbesserung stellen.
Ein Antrag auf Nachbesserung ist nur hinsichtlich der 400,00 € zu stellen, weil er ja davon nicht leben kann.
Bezieht er sonstige Leistungen?
RA-mw
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 14.05.2012, 12:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#19

11.07.2012, 10:31

Nein, auch nicht. Da frage ich mich wie der lebt
sunny1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 05.03.2012, 16:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#20

11.07.2012, 10:34

Dann würde ich auf jeden Fall einen Antrag nach § 903 ZPO stellen, da man unter Abzug einer evtl. Miete nicht von diesem Geld leben kann.
Antworten