Der erste Schritt zur Besserung ist unternommen!Doz hat geschrieben:Ebenso lasse ich mich auch überzeugen, denn Allwissend bin ich auch nicht.
Herausgabeanspruch Unterlagen aus PfüB vollstrecken
Ist der Schuldner bereits ordnungsgemäß zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 836 III ZPO unter Fristsetzung aufgefordert worden, dann beauftragst Du den Gerichtsvollzieher unter Beifügung des zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (hierzu nutzt Du am besten noch einmal die Suchfunktion) sowie zur Herausgabe der Lohnabrechnungen.RA-mw hat geschrieben:habe beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung gemacht mit dem Zusatz, dass der Schuldner die letzten drei Lohnabrechnungen, die laufenden usw. herauszugeben hat. Nun hat er nichts übersandt, auch auf unser Schreiben hin nicht.
Könnte ja nun den GV mit der Herausgabe beauftragen.
Meint ihr das macht überhaupt Sinn und welche Unterlagen muss man dem Antrag beifügen?
Nur die Lohnabrechnungen allein bringen Dich nicht weiter. Vielmehr möchtest Du vom Schuldner erfahren, ob z. B. er eine Werkswohnung bewohnt, er einen Firmenwagen auch zu privaten Zwecken nutzen kann, seine Kinder in der Ausbildung bereits EUR x monatlich verdienen etc.
Erst durch die Abnahme der eV nach 836 bekommst Du näheren Einblick in die wirtschaftliche Situation des Schuldners und kannst Deinem Mandanten wesentlich bessere Möglichkeiten zur Realisierung der titulierten Forderung aufzeigen.
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Hallo,
ja also ich habe es jetzt auch schon in zwei Seminaren gelernt, dass man Ansspruch auf die Dokumente hat.
Nur wer hat es schon mal gemacht, macht es Sinn und was füge ich bei?
vielen Dank
Grüße
ja also ich habe es jetzt auch schon in zwei Seminaren gelernt, dass man Ansspruch auf die Dokumente hat.
Nur wer hat es schon mal gemacht, macht es Sinn und was füge ich bei?
vielen Dank
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siehe 12RA-mw hat geschrieben:Hallo,
ja also ich habe es jetzt auch schon in zwei Seminaren gelernt, dass man Ansspruch auf die Dokumente hat.
Nur wer hat es schon mal gemacht, macht es Sinn und was füge ich bei?
vielen Dank
Grüße
- Pepples
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Ähmm, den Post von Ernie hast Du aber schon gelesen? Das steht eigentlich alles drin. Beifügen sind natürlich die Vollstreckungsunterlagen, was sonst?
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ja sorry, irgendwie hat es bei mir das gerade nicht angezeigt.
ja die e,. v. hab ich schon, dann ist eigentlich der zusatz im pfü au teillweise für die katze, aber anhand der lohnabrechnungen könnten man halt überprüfen, ob alles mit rechten dingen zugeht und wieviel unterhaltsverpfl. er da drinne hat
ja die e,. v. hab ich schon, dann ist eigentlich der zusatz im pfü au teillweise für die katze, aber anhand der lohnabrechnungen könnten man halt überprüfen, ob alles mit rechten dingen zugeht und wieviel unterhaltsverpfl. er da drinne hat
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Die "normale" eV hast Du auch? Daraus ergeben sich doch die Unterhaltsverpflichtungen und ein weiterer Anhaltspunkt ist zumindest der Kinderfreibetrag.
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ja die normale hab i schon. aber manchmal kann es ja doch sein, dass die schuldner nicht immer richtige angabeen machen. halt blöd wenn der schuldner die lohnabrechnungen nicht freiwillig rausgibt , dann entstehen weitere kosten
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Habe die Herausgabevollstreckung noch nicht häufig gemacht, aber wenn dann wie von Ernie beschrieben. Die Kosten des GVZ waren meist bei knapp 50 € (ohne Haftbefehl) und vergiss die RA-Vergütung nicht .
Ich finde schon, das es Sinn macht. Man kann auch sehen, ob sich die Einkünfte nach Zustellung des Beschlusses geändert haben oder nicht und hin und wieder steht ja auch eine aktuelle Bankverbindung drauf
Ich finde schon, das es Sinn macht. Man kann auch sehen, ob sich die Einkünfte nach Zustellung des Beschlusses geändert haben oder nicht und hin und wieder steht ja auch eine aktuelle Bankverbindung drauf
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich