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Verfasst: 19.04.2007, 11:09
von Gast
wenn der Gläubiger über das Verfahren infomiert wird, so wie Lena das sagt und seine Forderung nicht anmeldet, hat der Gläubiger Pech und seine Forderung ist ungültig

Verfasst: 19.04.2007, 11:12
von LenaX
bekanntmachung wird in der tageszeitung veröffentlicht.
ansonsten, wenn die gläubiger es nicht erfahren und ihre forderungen nicht angemeldet haben, dann haben die einfach pech gehabt... diese schulden aus der zeit VOR dem insolvenzverfahren werden auch erlassen...
vielleicht ist hier jemand, der in der praxis täglich insoverfahren bearbeitet?

Verfasst: 19.04.2007, 11:14
von Nutzymaus
Na aber kann ja ned sein, dass der dann einfach Pech gehabt hat, weil der Schuldner da "gelogen" hat

Verfasst: 19.04.2007, 11:16
von Gast
nein ansich kann er nicht lügen, er muss schon alle Gläubiger offen legen muss...

Insolvenzverfahren

Verfasst: 19.04.2007, 11:17
von Kellerkind
Wie susisan sagt, hat der Gläubiger Pech gehabt, wenn denn in dem Verfahren Gelder zu verteilen sind. Wenn seine Forderung vor Insolvenzeröffnung liegt und nicht angemeldet hat, ist diese trotzdem von der Restschuldbefreiung umfasst. Insolvenzen kannst Du nachschauen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, diese sind aber nur eine bestimmte Zeit dort drin. Man muss dann regelmäßig nachsehen.

Verfasst: 19.04.2007, 11:18
von LenaX
wieso gelogen?
der gläubiger hat doch die möglichkeit seiner forderungen zu titulieren (z.b. vollstreckungsbescheid) und dann vollstrecken. spätestens dann, wenn der GV beim schuldner vor der tür steht, wird er erfahren, ob der schuldner geld hat oder nicht...
wenn der schuldner GELOGEN hat (ich frage mich nur warum soll er lügen, 1 gläubiger mehr oder weniger spielt da keine rolle), dann hat er falsche angaben gemacht, dann kann ihm die restschuldbefreiung versagt werden...

Verfasst: 19.04.2007, 11:19
von StineP
Richtig, er muss die Gläubiger quasi an Eides statt versichern.

Du würdest in dieser Situation auch alle Gläubiger anführen, weil die dann nämlich alle erfahren, dass du wirklich zahlungsunfähig bist. Also wird niemand mehr zum Beispiel den GV losschicken!

Verfasst: 19.04.2007, 11:24
von LenaX
außerdem gibt´s noch "vollstreckungsverbot" dh. in der zeit kann nicht vollstreckt werden, so erfährt der gläubiger auch von dem insolvenzverfahren (möglicherweise zu spät), weil z.b. der ZVA zurück geschickt wird etc.
für den schuldner ist es doch wichtig, dass ihm ALLE schulden erlassen werden, das ist doch erst mal egal ob er 1 oder 10 gläubiger hat, ob er 10.000- oder 100.000 € schulden hat. warum soll er da die gläubiger verschweigen oder diese anlügen?

nutzymaus, brauchst du das für die schule oder für die praxis?

Verfasst: 19.04.2007, 11:25
von StineP
:zustimm.............. Nur im Sinne des Schuldners, alle mitzuteilen!

Verfasst: 19.04.2007, 11:27
von Nutzymaus
Stimmt eigentlich...

Und was ist, wenn die Person eine Firma hat und die Firma weiterführen will (Provisionsbasis) aber trotzdem nicht genug geld hat, die Forderungen zu bezahlen?

Zählt das auch noch zur Verbraucherinsolvenz?