So ich hab den Mandanten angerufen. Er soll zackig beim Stb vom Gegner anrufen und sich sagen lassen was aus der Urlaubsabgeltung netto rauskommt (Verdienstbescheinigung), was beim Gehalt November 2011 netto rauskommt (Verdienstbescheinigung).
Sollte er diese Infos nicht bekommen können - wieso auch immer - werde ich nur die 7.348,31 € netto morgen vollstrecken.
Die Kosten des Prozesses werde ich der RSV in Rechnung stellen.
Sobald mir die Nettobeträge bekannt sind, werde ich die einstellen und - falls die Zahlung darauf erfolgt ist - von den jeweiligen Betrag abziehen. Das müsste ja dann auch so richtig sein.
Habe auf dieses Rumgehampel hier keine Lust, wenn ich nur halbherzige Infos habe und ein Urteil mit so einem Durcheinander. Der Mandant will Geld, gibt mir aber keine Infos. Tztz..
ZV aus VU Arbeitsrecht
- jojo
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Natürlich weiß der GV dat: LSB und Sozialversicherungsnachweis, z.B. Anmeldebescheinigung vorlegen, Bescheinigung der KK und dann hat er die Infos. Der freut sich dann aber..
Ok, wenn brutto oder netto steht, gibts auch eine Klausel.
Das VU dürfte bereits mit Zustellungsvermerk versehen sein.
Ok, wenn brutto oder netto steht, gibts auch eine Klausel.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Hanna_73
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Ja dat weiss ich ja nicht dat der GV dat weiss Jojo. Ich hab so ein VU ( ja es liegt mir als vollstreckb. Ausfertigung mit Zustellungsklausel vor - seit heute, daher die Dringlichkeit), maximal 1 x in 5 Jahren. Ich vollstrecke sonst nur Nettobeträge von daher... gut zu wissen, dass der GV das dann auch machen muss.
Wenn ich aber Nullkommanull Info bekomme, kann ich dann den Nettobetrag vollstrecken und dem Auftrag hinzufügen, dass der GV auch die Bruttobeträge vollstrecken soll? Ist ja dann nur doof wegen der RA-Kosten oder?
Menno.. ich weiss es halt nicht wirklich..
Wenn ich aber Nullkommanull Info bekomme, kann ich dann den Nettobetrag vollstrecken und dem Auftrag hinzufügen, dass der GV auch die Bruttobeträge vollstrecken soll? Ist ja dann nur doof wegen der RA-Kosten oder?
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- jojo
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Also: Netto wird Netto vollstreckt, Brutto wird Brutto vollstreckt, so wie es im VU drin steht.
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Man Jojo das leuchtet mir ja ein. Was netto und brutto ist weiss ich auch.
Wenn ich den GV aber beauftrage, die 7.... € netto zu vollstrecken kriege ich danach auch meine RA-Kosten.
Kann ich die RA-Kosten auch von den Bruttobeträgen berechnen? Das geht doch nicht oder?
Vielleicht drück ich mich auch falsch aus oder hab nen Denkfehler.. Liesel.. Adora Belle.. evlt. habt ihr ne Idee? Ich glaub irgendwie der Jojo und ich reden aneinander vorbei.. sorry..
Wenn ich den GV aber beauftrage, die 7.... € netto zu vollstrecken kriege ich danach auch meine RA-Kosten.
Kann ich die RA-Kosten auch von den Bruttobeträgen berechnen? Das geht doch nicht oder?
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Da ich auch keine weiteren Infos vom Mdt. erhalte - schicke ich den GV erst mal wegen dem hohen Nettolohnbetrag los und gucke was passiert.
Vielleicht bequemt sich der AG ja bis dahin, den Bruttolohn abzurechnen und Lohnabrechnungen zu erstellen, dass ich dann das Netto vollstrecken kann.
Vielleicht bequemt sich der AG ja bis dahin, den Bruttolohn abzurechnen und Lohnabrechnungen zu erstellen, dass ich dann das Netto vollstrecken kann.
- Liesel
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Hanna, vollstreck die gesamten Beträge. Denk dran: Die RSV trägt nur 3 Maßnahmen.
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Liesel wie soll ich das denn im Foko eintragen? Die Nettolohnforderung trag ich ja normal mit Zinsen etc. ein.
Buche ich die Brutto-Forderung dann quasi ganz normal ein mit Zinsen etc?
Was ist mit dem Anspruch auf Erteilung der Lohnabrechnungen? Soll/muss ich das mit dazu schreiben?
Ja das mit der RSV hab ich im Hinterkopf.
Edit: Ich hab ja noch die geleistete Zahlung, von der niemand weiß wofür sie ist. Ist ein Betrag von 1.391,47 €, meine Steuerkollegin hier aus dem Büro vermutet dass es die Netto-Zahlung für den Betrag von 2069,00 € ist.
Soll ich reinschreiben, dass die Zahlung erfolgt ist jedoch ohne Angabe worauf verrechnet werden soll? Oder Zahlung erst gar nicht angeben?
Buche ich die Brutto-Forderung dann quasi ganz normal ein mit Zinsen etc?
Was ist mit dem Anspruch auf Erteilung der Lohnabrechnungen? Soll/muss ich das mit dazu schreiben?
Ja das mit der RSV hab ich im Hinterkopf.
Edit: Ich hab ja noch die geleistete Zahlung, von der niemand weiß wofür sie ist. Ist ein Betrag von 1.391,47 €, meine Steuerkollegin hier aus dem Büro vermutet dass es die Netto-Zahlung für den Betrag von 2069,00 € ist.
Soll ich reinschreiben, dass die Zahlung erfolgt ist jedoch ohne Angabe worauf verrechnet werden soll? Oder Zahlung erst gar nicht angeben?
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Wenn du dir sicher bist, daß die Zahlung, die der Mandant erhalten hat, die sich aus Pos. 2 ergebende Nettozahlung ist, läßt du das weg und trägst im Foko die Pos. 1 und 3 so ein, wie sie sich aus dem Urteil ergeben.
Andernfalls alles eingeben und die Zahlung normal in Abzug bringen.
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SOOOOOOOOO jetzt hab ich es kapiert
Habe soeben den GV meines Vertrauens angerufen, er hat es mir erklärt. Simpel aber effektiv.
Der zieht die Kohle für mich ein - komplett - netto wie brutto -. Ich leite alles was ich kriege - außer Kosten - an meinen Mandanten weiter und der muss sich dann um die Abgaben kümmern.
Boah.. manchmal bin ich einfach nur blond und hab nen Brett vorm Kopf.
Edit: Ne wegen der Zahlung bin ich mir nicht sicher, es könnte sein, meinte meine Kollegen, die Beträge würden passen. Ne ich nehme die 2. Variante - alles einbuchen und dann Zahlung reinkippen ohne bestimmte Verrechnung.
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Der zieht die Kohle für mich ein - komplett - netto wie brutto -. Ich leite alles was ich kriege - außer Kosten - an meinen Mandanten weiter und der muss sich dann um die Abgaben kümmern.
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Edit: Ne wegen der Zahlung bin ich mir nicht sicher, es könnte sein, meinte meine Kollegen, die Beträge würden passen. Ne ich nehme die 2. Variante - alles einbuchen und dann Zahlung reinkippen ohne bestimmte Verrechnung.