also nochmal:
ich hab KEINE vollstreckbare Ausfertigung - eben drum !!! Ich hab nur das nackte VU !!!
Liesel muss ich echt darauf warten, das von Amts wegen zugestellt worden ist??? Kann ich nicht beim AG anrufen und fragen, ob und wenn ja wann zugestellt wurde und dann vollstrecken? Ich kann also quasi ohne die vollstreckbare Ausfertigung mit dem Zustellungsvermerkung nix machen?
Wir haben Sorge dass der Schuldner in die Insolvenz rennt...
ZV aus VU - auch ohne vollstreckbare Ausfertigung/ZV-Klausel
- Pepples
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Wo haste denn das her?Auf dem VU steht doch,dass es vorläufig vollstreckbar ist. Das ist die Klausel.
Die Klausel lautet in der Regel: Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger/Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Allein der Ausspruch der vorläufigen Vollstreckbarkeit i hat damit gar nichts zu tun.
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Das VU wird - zumindest meistens - gleichzeitig zugestellt. Wenn du also die Ausfertigung hast, ist davon auszugehen, daß auch die Zustellung an den Beklagten erfolgt ist. Du mußt doch sowieso die Vollstreckungsklausel anbringen lassen. Gleichzeitig bittest du um Führung des Zustellnachweises. Ist ein Aufwasch.
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Geht aber ohne Vollstreckungsklausel nicht.Vance hat geschrieben:Weil sie jetzt schon vollstrecken will.
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Was sie aber ohne vollstreckbare Ausfertigung auch nicht kann und die hat sie nicht.Vance hat geschrieben:Weil sie jetzt schon vollstrecken will.
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ja ebend drum.. ich kann jetzt also quasi nix anderes tun, als das AG anzuschreiben mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des VU mit Zustellungsvermerk. ??
Ich hab hier die Erfahrung gemacht, dass der Schuldner das meistens 1-2 Tage voher bekommt, warum auch immer.
Ich ahnte ich komme hier nicht weiter, sagte das auch der Chefin, aber .. wer nicht hören will... hat Halt am Ende das nachsehen - und ich 10 Posts, die ich mir quasi auch hätte sparen können......
Danke Euch Mädelz, wie immer eine Riesenhilfe .
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