Halli Hallo,
es ist zwar schon ein Weilchen seit dem letzten Post vergangen, aber ich hänge meine Frage hier mal dran um keinen neuen Thread zu eröffnen.
Wenn bereits ein PfÜB erlassen und zugestellt wurde (an Arbeitgeber und Bank), der Lohn nun aber nicht mehr auf dem Konto des Schuldners eingeht, sondern auf dem des Lebenspartners, muss ich dann einen erneuten PfÜB auf Herausgabeanspruch des Entgeldes des Schuldners an den DS (also Partner) beantragen? Oder gibt es aufgrund des vorliegenden PfÜBs einen vereinfachten Antragt bzw. genügt vll ein Schreiben auf Herausgabe ans Gericht aus?
Ich hoffe die ein oder andere hat eine Idee...ich vermute ja, dass ein erneuter PfÜB beantragt werden muss.
Danke euch.
Steffi