Seite 2 von 3

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:52
von Sungirl
Hmmm, aber.... von wem soll ich denn die UmSt. denn dann zurückholen?????

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 09:55
von charly03
Ich würde eher sagen, dass die 0,3 hier gar nicht angesetzt werden kann. Schließlich wird der Auftrag im eigenen Namen gefertigt.

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 10:01
von Liesel
Die 0,3 für die Vollstreckung kann der RA auch berechnen, wenn er im eigenen Namen vollstreckt. Die Mehrwertsteuer darf auf Grund der Vorsteuerabzugsberechtigung nicht angesetzt werden.

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 10:03
von charly03
:oops: Okay.. hatte diese Situation ewig nicht mehr. Wieder was gelernt :lol:

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 10:09
von petzilein
Besser als Liesel kann man es nicht erklären........

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 10:47
von Sonnenkind
In meiner damaligen Kanzlei wurde es so gehandhabt, dass wir dann eine Mehrwertsteuerrechnung (wo am Ende nur die Mehrwertsteuer übrig blieb) gemacht haben und diese dann beim Finanzamt eingereicht haben. War dies dann verkehrt?

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 10:58
von Liesel
An wen wurde denn die Rechnung gestellt? :shock:

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 11:09
von petzilein
Liesel hat geschrieben:An wen wurde denn die Rechnung gestellt? :shock:

Die Frage stelle ich mir auch gerade :roll:

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 12:40
von Sonnenkind
Die wurde damals auf die Kanzlei ausgestellt. Ist jetzt allerdings auch schon 10 Jahre her. Wir hatten damals die Anweisung vom Chef, dies so zu machen, da angeblich seine Frau das mit dem Steuerberater so abgeklärt hätte. Inwieweit dann eine Rückerstattung seitens des Finanzamtes kam, kann ich leider nicht sagen, da die Frau vom Chef die Steuer etc. gemacht hat.

In meiner jetzigen Kanzlei wird dies nicht so gemacht. Da sind eben die Kosten in den eigenen Sachen auch netto.
Deshalb meine Zwischenfrage, da ich mich gar nicht mehr ausgekannt habe.
Ich vermute mal, dass hier in der alten Kanzlei wohl etwas "verkehrt lief".

Re: ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Verfasst: 10.08.2011, 12:42
von petzilein
Hallo Sonnenkind,

also ich vermute auch mal, dass da was verkehrt lief....... :shock: