Das hätte ich an deren Stelle jetzt auch gesagtMaryK1984 hat geschrieben:Hab gerade mit den gegnerischen Anwälten telefoniert. Die meinte jetzt, dass das bei ihnen immer so gemacht wird und dass hier kein Grund dafür besteht, das EB nicht zu unterzeichnen und zurückzuschicken.
Ich komm bis 12 Uhr nicht an den Kommentar, aber ich schau dann mal rein, vielleicht kann ich hier ja was rausziehen.
Ich würd das EB nicht vollzogen zurückschicken, mit dem Hinweis, dass nix beglaubigt war und diese Zustellung daher auch nicht bescheinigt werden kann.