Empfang bestätigen, obwohl nicht beglaubigt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepples
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#11

30.06.2011, 11:30

MaryK1984 hat geschrieben:Hab gerade mit den gegnerischen Anwälten telefoniert. Die meinte jetzt, dass das bei ihnen immer so gemacht wird und dass hier kein Grund dafür besteht, das EB nicht zu unterzeichnen und zurückzuschicken.
Ich komm bis 12 Uhr nicht an den Kommentar, aber ich schau dann mal rein, vielleicht kann ich hier ja was rausziehen.
Das hätte ich an deren Stelle jetzt auch gesagt :vogel

Ich würd das EB nicht vollzogen zurückschicken, mit dem Hinweis, dass nix beglaubigt war und diese Zustellung daher auch nicht bescheinigt werden kann.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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