Re: Vollstreckungsvoraussetzung von Vergleichen
Verfasst: 29.06.2011, 09:36
Erstmal würde ich der Gegenseit sowieso niemals das Original zur Verfügung stellen, Kopie reicht vollkommen.Lachgummi hat geschrieben:huhu.
wir haben bereits eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs und ich möchte jetzt von Anwalt zu Anwalt zustellen.
Muss ich da das Original anfügen oder reicht eine Kopie?
Problem: Original ist bereits zum Arbeitsgericht wg ZV geschickt.
lg
Ich frag mich allerdings, wie die aus dem Titel vollstrecken willst, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)