Re: Eigene Kosten bei Zwangsvollstreckung?
Verfasst: 11.05.2011, 20:12
Diese notwendigen Kosten sind aber durch Gesetz geregelt, während die von dir oben genannten Kosten eben nicht gesetzlich geregelt sind.
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Sie haben Recht. Die 1,45 € Porto sind ebenfalls keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und daher ebenfalls nicht anzusetzen.VollStrecker hat geschrieben:@H.Stummeyer: Ich habe offen gesagt die Logik noch nicht ganz verstanden. Es geht offenbar um die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Die Übersendung des Titels ist notwendig. Dafür fällt bei der Deutschen Post ein Briefentgelt von 1,45 EUR an bei einem C4-Umschlag. Und ohne Umschlag kann ich es auch nicht versenden. Wenn ich den einzeln beim Schreibwarenladen kaufe, wäre EUR 0,10 ja ziemlich billig. Wieso soll nun das eine - Briefporto - ansetzbar sein und das andere - Briefhülle - nicht? Günstiger fährt der Schuldner damit allemal, als wenn ich das dem Anwalt gebe, der dann meinetwegen EUR 50,00 dafür verlangt. Sind denn die Anwaltskosten streng genommen notwendig? Schließlich könnte das doch jeder selbst machen.
Über etwas "Erhelllung" würde ich mich freuen.