Mein erster Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
secret
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 07.11.2010, 16:56
Software: Advoware

#11

21.04.2011, 05:47

Du meinst wegen der Uhrzeit? Nein, nein, da war ich zu hause, aber es war auch schon ne std. später :) Ist die Uhrzeit hier nicht richtig eingestellt???

Ich habe deshalb gefragt, weil ich in einem ZV-Buch gelesen habe, dass der Gläubiger zunächt einmal als Auftraggeber für die Tagessätze der JVA (sollte der Schuldner es tatsächlich darauf ankommen lassen) aufkommen muss. Da ich bisher noch keinen Haftauftrag erteilen musste, dachte ich nun, dass das ja unter Umständen dann teuer werden kann und bei dem SChuldner ist vermutlich dann doch nix zu holen und unsere Mandanten bleiben dann auf den Kosten sitzen.
rosa

#12

21.04.2011, 22:24

ja das is richtig, ich stelle im Durchschnitt mind. 2 mal im Monat Verhaftungsauftrag und "meine Schuldner" sind noch nie in den Knast gegangen, sondern haben dann immer die EV geleistet. Ich habe meinen ZV/EV Antrag in RA micro noch etwas "verschönert" aber ich glaube, dass doch sogar im Standard ZV EV Antrag drin steht, dass HB eingeholt und direkt vollstreckt werden soll oder? Ich habe gerade heute wieder ne Sache auf em Tisch gehabt in der ich nach Antragsstellung lange nix gehört hatte und dann heute, nach erfolgter Verhaftung mein VV bekomme, super! Das ganze hat dann halt auch 60 EURO GVZ Kosten gekostet, aber gut, die Sache is damit durch
Antworten