Was ist das für ein Straftatbestand?Tengler hat geschrieben:...auf der Schiene, dass ich ihm unterstellen würde, dass es Vorsatz ist, dass er extra gekündigt hat, um die Forderung nicht zu bezahlen.
Schuldner Kündigt Arbeitsverhältniss nach Pfüb
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[offtopic] Vorsätzliche Fiesheit mit Schuftigkeitsqualifikation... [/offtopic]
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Eben. Ich finde schon, daß man sich in einem Fachforum solcher Laienäußerungen enthalten sollte. Macht keinen professionellen Eindruck. ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Ich würde auch den Arbeitgeber anschreiben, aber nicht unbedingt zur Kontrolle, ob er SELBST gekündigt hat, sondern ob er ÜBERHAUPT gekündigt hat.
Hallo Jupp,Jupp03 hat geschrieben:Oder man schreibt den Mdt. an mit der Bitte um Unterzeichnung und Rückgabe der anliegenden Vollmacht. Was nach Erhalt der Vollmacht zu unternehmen ist, muss ja wohl nicht breitgetreten werden. Im übrigen wie der Gockel, Beitrag 6.
bitte hilf mir auf die Sprünge. Ich weiß nicht, was dann zu unternehmen ist.
Gruß vom Tölpel (nomen est omen)
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Guckst Du Beitrag #6
Ernie hat geschrieben:Du schreibst den Arbeitgeber an und bittest um schriftliche Auskunft darüber, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht. Wenn das
Schreiben mit Kündigungsdatum bei Dir eintrifft, lässt Du den Schuldner zur wiederholten eV vorladen!
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Der Schuldner hat ja bereits die eV abgegeben. Welches Vermögen hatte der Schuldner in der eV angegeben? Du hast dann weiter geschrieben, Kontopfändung kein Erfolg, da nur pfändungsfreier Betrag dort eingeht? Wann war diese Kontopfändung? Ich gehe im übrigen davon aus, dass ihr durch die Vollstreckungsmaßnahmen nur 1x Geld erhalten habt und die Forderung nach wie vor im 5-stelligen Bereich liegt?! Wann war die eigentliche Bestellung/der Bezug der Ware und wann wurde -auf euren Antrag?- die eV abgegeben?Tölpel hat geschrieben:Hallo Jupp,Jupp03 hat geschrieben:Oder man schreibt den Mdt. an mit der Bitte um Unterzeichnung und Rückgabe der anliegenden Vollmacht. Was nach Erhalt der Vollmacht zu unternehmen ist, muss ja wohl nicht breitgetreten werden. Im übrigen wie der Gockel, Beitrag 6.
bitte hilf mir auf die Sprünge. Ich weiß nicht, was dann zu unternehmen ist.
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Jupp möchte damit wohl sagen, dass die Möglichkeit besteht, Strafanzeige wg. des Verdachts des Betruges zu stellen, sofern die eV bei Bestellung der Ware schon abgegeben war bzw. der Schuldner damit rechnen musste, die Ware nicht bezahlen zu können.
Manchen Schuldner beeindruckt ein Ermittlungs-/Strafverfahren noch.
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Moin,
so wir haben nun eine erneute EV-Abgabe abverlangt und diese auch erhalten. Nun stellen wir fest das der Schu. einen kürzlich gekauften Wagen besitzt der doch noch einiges an Geld wert ist. Auf diesen Wagen ist wohl auch noch Garantie. Wir möchten eine Austauschpfändung vornehmen. Wie muss die Beschaffenheit des Austauschautos sein? Muss dieser auch mit Garantie sein, was passiert wenn der getauschte Wagen binnen Tagen kaputt geht, falls keine Garantie dafür gegeben werden muss? Hat der Schuldner die Möglichkeit gegen diesen Austausch, falls das Auto kaputt gehen sollte, in den Zeitraum an dem sein jetziger Wagen, Garantie hat, rechtsmittel einlegen, müssen wir sogar das ding reparieren lassen ?
Ist meine erste Austauschpf. und das Austauschmodel kenn ich noch nicht bzw. weis ich noch nicht was als Austausch angeboten werden kann. Das vorhaben steckt ja noch in meinem PC und ist noch nicht raus gegangen, jedoch kamen mir da eben diese Fragen auf.
lg
so wir haben nun eine erneute EV-Abgabe abverlangt und diese auch erhalten. Nun stellen wir fest das der Schu. einen kürzlich gekauften Wagen besitzt der doch noch einiges an Geld wert ist. Auf diesen Wagen ist wohl auch noch Garantie. Wir möchten eine Austauschpfändung vornehmen. Wie muss die Beschaffenheit des Austauschautos sein? Muss dieser auch mit Garantie sein, was passiert wenn der getauschte Wagen binnen Tagen kaputt geht, falls keine Garantie dafür gegeben werden muss? Hat der Schuldner die Möglichkeit gegen diesen Austausch, falls das Auto kaputt gehen sollte, in den Zeitraum an dem sein jetziger Wagen, Garantie hat, rechtsmittel einlegen, müssen wir sogar das ding reparieren lassen ?
Ist meine erste Austauschpf. und das Austauschmodel kenn ich noch nicht bzw. weis ich noch nicht was als Austausch angeboten werden kann. Das vorhaben steckt ja noch in meinem PC und ist noch nicht raus gegangen, jedoch kamen mir da eben diese Fragen auf.
lg