Fristverlängerung Inso-Forderungsanmeldung EILT

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#11

11.02.2011, 09:57

Habe gerade ein Schreiben vom Insolvenverwalter erhalten, mit folgendem Text:

"Geht Ihre Forderungsanmeldung nicht bis .... (Anmeldefrist) in meiner Kanzlei ein, so ist sie eine nachträgliche Forderungsanmeldung. Das hat zur Folge, dass zur Prüfung dieser Forderung durch das Gericht entweder das schriftliche Verfahren angeordnet werden muss, oder ein zusätzlicher Prüfungstermin bei Gericht bestimmt wird". Die entstehenden Kosten trägt der verspätet Anmeldende.
Gina

#12

11.02.2011, 21:26

Na dann melde halt sicherheitshalber an, um die 15 € zu ersparen.
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