Tipp - PfüB + ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#11

31.01.2011, 14:32

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* Anna Maria *
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#13

31.01.2011, 15:38

Also erstmal vielen Dank für eure Anregungen und Infos :) Interessant was mit so einem Beitrag für eine Welle los löst :)
In meinem Fall hab ich jetzt heut mal mit dem GVZ gesproche - schwein gehabt, dass er heut Sprechzeiten hatte ;)
Der war noch nicht mal bei meiner Schuldnerin und hat auch noch zugestellt. Er schickt mir den Titel zu und wir haben uns darauf geeinigt, erstmal die ZV ruhend zu stellen...
Na ja ich bin froh, wenn ich den Titel bis zum Ende der Woche habe ;) PfüB hab ich vorbereitet und den jag ich dann raus.

Ansonsten hätte ich die Variante mit der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung versucht...

Wünsch euch noch einen tollen Tag :)
* Anna Maria *
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#14

08.02.2011, 15:20

Ich danke allen die mir hier immer so rasant weiterhelfen :)

Ich habe es jetzt erstmal so gemacht, dass ich mit dem GVZ gesprochen habe und der hat meinen ZV-Auftrag erstmal dabehalten und mir den Titel geschickt, sodass ich dann mal schnell den PfüB gemacht habe. Zudem ist mir aufgefallen, dass sich das mit der zweiten vollstreckbaren Ausfertigung etwas schwierig gestalten könnte, da es kein normaler Titel war, sondern ein notarielle Schuldanerkenntnis. Kann mir schlecht vorstellen, dass der Notar noch ne zweite vollstreckbare ausfertigt. Aber warten wir erstmal ab, was mein Pfüb sagt und dazugelernt habe ich dank euch wieder viel :)

LG Anna
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rena
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#15

04.10.2011, 17:51

Oh mei, wir sind wieder einmal Schuldnervertreter.

Da kenne ich mich einfach noch nicht so gut aus.

Der GVZ stand bei ihm mit einem ZVA aus einer Urkunde (Kaufpreisforderung) vor der Tür, konkretere Angaben zum Inhalt fehlen mir noch.

Was gibt es nun für Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren?
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#16

19.10.2011, 14:13

Ich hätte da mal eine kurze Frage zu dem Thema ZV-Auftrag und PfÜB gleichzeitig.

Bei uns ist die derzeitige Lage so, dass ich vor knapp 3 Wochen einen ZV-Auftrag gemacht habe.
Jetzt haben wir am 06.10. noch ein vorläufiges Zahlungsverbot rausgeschickt, weil wir mittlerweile die Bankverbindung des Schuldners rausgefunden habe.

Die Titelbeschaffung an sich wird wohl nicht das Problem darstellen.
Da werde ich beim GVZ nachfragen.

Meine - vllt. auch etwas blöde Frage ist - kann denn der ZV-Auftrag weiterlaufen? Oder muss ich den ZV-Auftrag zurücknehmen, um dann den PfÜB zu beantragen? Ich bin da leider etwas unwissend.

Danke schonmal.
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Gelini
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#17

19.10.2011, 14:21

Wie weiter vorne schon geschrieben, musst du den ZVA natürlich nicht zurücknehmen, aber da du ja einen PfÜB beantragen möchtest, brauchst du auch eine weitere vollstreckbare Ausfertigung. Entweder du beantragst die beim Gericht oder du stellst den ZVA beim GVZ zunächst ruhend und lässt dir den Titel zurückschicken. Je nachdem, ob der PfÜB vielleicht erfolgversprechender ist.
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#18

19.10.2011, 14:26

GV anrufen und nach Sachstand fragen. Titel zurück gebeben lassen, Pfüb beantragen, Titel kommt ja nach Erlass Pfüb direkt zurück. Was willst du denn pfänden?
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#19

19.10.2011, 15:04

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!

@Gelini: Ich denke, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu beantragen würde zu lange dauern, oder? Muss das nicht auch glaubhaft gemacht werden?
Unsere Vorpfändung ist ja schon vom 06. Oktober, wobei wir dort auch noch keine Zustellungsbenachrichtigung an den Drittschuldner haben.

@jenniver: Wir wollen eine Kontopfändung durchführen.

Ich denke, ich werde es jetzt einfach mal beim GVZ versuchen. Also dort anrufen, um Rückgabe des Titels bitten, den ZV-Auftrag aber nicht zurücknehmen. Wäre wahrscheinlich die schnellste Methode.

LG
Goldlöckchen

#20

19.10.2011, 15:27

ZV-Auftrag ruhend stellen macht kein GV.
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