Zwangsvollstreckung gegen eigenen Mandanten
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- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 930
- Registriert: 14.01.2010, 14:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
ach so, muss doch noch was fragen.
Wo schicke ich denn den PfüB-Antrag hin, wenn die 3 DRittschuldner an verschiedenen Orten wohnen, also
Bank und Finanzamt gleicher Ort, Firma anderer Ort?????
Wo schicke ich denn den PfüB-Antrag hin, wenn die 3 DRittschuldner an verschiedenen Orten wohnen, also
Bank und Finanzamt gleicher Ort, Firma anderer Ort?????
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Geschäfts-Nr.: Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
___________________________
Bitte bei allen Schreiben angeben!
in der Zwangsvollstreckungssache
...
- Gläubigerin -
gegen
1. Firma
2. GF privat
- Schuldnerin/Schuldner-
Aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnis-Urteils des ...
. (Aktenzeichen .)
kann die Gläubigerin von dem Schuldner beanspruchen:
7.553,56 Euro (i.B. Siebentausendfünfhundertdreiundfünfzig Euro, sechsundfünzig Cent -
wie vorstehend) - Hauptforderung, dazu Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus € 3.923,35 seit dem 07.02.2010 und aus € 2.064,65 seit dem 03.04.2010 sowie aus € 1.555,56
seit dem 08.06.2010 zzgl. weiterer Tageszinsen auf die Hauptforderung seit Antragstellung.
396,38 Euro – bisherige Vollstreckungskosten -
185,88 Euro – Kosten für diesen Beschluß (s. unter I und II)-
Wegen dieser Ansprüche - sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluß (s. unter III) -
wird die angebliche Forderung des Schuldners gegen
1. BANK
2. FINANZAMT
3. FIRMA
- Drittschuldner -
solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch vollständig erfüllt ist.
Die Drittschuldnerin darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht
mehr zahlen. Der Schuldner darf insoweit nicht über die Forderung verfügen, insbesondere
sie nicht einziehen. Zugleich wird der Gläubigerin die bezeichnete Forderung in Höhe des
gepfändeten Betrages zur Einziehung überwiesen
I. Gerichtskosten
Gebühr (Nr.2110 KV GKG) 15,-Euro
Summe I: 15,-Euro
II. Anwaltskosten
Gegenstandswert: 7.949,94 Euro
(siehe Anlage Forderungsaufstellung)
1. Gebühr (Nr.3309 VV RVG) 123,60 Euro
2. Auslagen (Richtigkeit versichert) 20,00 Euro
3. Umsatzsteuer 28,18 Euro
Summe II: 170,88 Euro
III. Zustellungskosten (Nrn.100ff.; 700ff. KVGv)
1. Zustellung an Drittschuldner/in Euro
2. Zustellung an Schuldner/in Euro
3. Beglaubigung/Schreibausl. Euro
4. Vordruckpauschsatz Euro
5. Postentgelt f. Zustellung Euro
6. Postentgelt f. Nachnahmesendung Euro
7. Wegegeld (km) Euro
___________________, den_________________
Amtsgericht
________________________________________
Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Ausgefertigt:
________________________________________
(Name, Amts-/Dienstbezeichnung)
als Urkundsbeamtin/als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Summe III: Euro
Was meint Ihr dazu, Okay???
Da muss doch noch ne Anlage zu, soweit ich mich erinnere, hat da jemand eine Vorlage?
___________________________
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...
- Gläubigerin -
gegen
1. Firma
2. GF privat
- Schuldnerin/Schuldner-
Aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnis-Urteils des ...
. (Aktenzeichen .)
kann die Gläubigerin von dem Schuldner beanspruchen:
7.553,56 Euro (i.B. Siebentausendfünfhundertdreiundfünfzig Euro, sechsundfünzig Cent -
wie vorstehend) - Hauptforderung, dazu Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus € 3.923,35 seit dem 07.02.2010 und aus € 2.064,65 seit dem 03.04.2010 sowie aus € 1.555,56
seit dem 08.06.2010 zzgl. weiterer Tageszinsen auf die Hauptforderung seit Antragstellung.
396,38 Euro – bisherige Vollstreckungskosten -
185,88 Euro – Kosten für diesen Beschluß (s. unter I und II)-
Wegen dieser Ansprüche - sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluß (s. unter III) -
wird die angebliche Forderung des Schuldners gegen
1. BANK
2. FINANZAMT
3. FIRMA
- Drittschuldner -
solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch vollständig erfüllt ist.
Die Drittschuldnerin darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht
mehr zahlen. Der Schuldner darf insoweit nicht über die Forderung verfügen, insbesondere
sie nicht einziehen. Zugleich wird der Gläubigerin die bezeichnete Forderung in Höhe des
gepfändeten Betrages zur Einziehung überwiesen
I. Gerichtskosten
Gebühr (Nr.2110 KV GKG) 15,-Euro
Summe I: 15,-Euro
II. Anwaltskosten
Gegenstandswert: 7.949,94 Euro
(siehe Anlage Forderungsaufstellung)
1. Gebühr (Nr.3309 VV RVG) 123,60 Euro
2. Auslagen (Richtigkeit versichert) 20,00 Euro
3. Umsatzsteuer 28,18 Euro
Summe II: 170,88 Euro
III. Zustellungskosten (Nrn.100ff.; 700ff. KVGv)
1. Zustellung an Drittschuldner/in Euro
2. Zustellung an Schuldner/in Euro
3. Beglaubigung/Schreibausl. Euro
4. Vordruckpauschsatz Euro
5. Postentgelt f. Zustellung Euro
6. Postentgelt f. Nachnahmesendung Euro
7. Wegegeld (km) Euro
___________________, den_________________
Amtsgericht
________________________________________
Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Ausgefertigt:
________________________________________
(Name, Amts-/Dienstbezeichnung)
als Urkundsbeamtin/als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Summe III: Euro
Was meint Ihr dazu, Okay???
Da muss doch noch ne Anlage zu, soweit ich mich erinnere, hat da jemand eine Vorlage?
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Du musst die Forderungen gegen die einzelnen Drittschuldner bezeichnen, als ungefähr so:
Sparkasse....Adresse.... Drittschuldnerin zu 1.)
auf Forderung aus der Geschäftsverbindung....
Finanzamt...... Drittschuldnerin zu 2.)
auf Erstattung Steuern aus den Jahren 2010 und....
Arbeitgeber aus Forderung aus .....
Hast Du diese Zusätze irgendwo?
Anlage ist der Titel sowie am besten einen Scheck über 15,00 Euro Gerichtskosten, dann geht es schneller.
Sparkasse....Adresse.... Drittschuldnerin zu 1.)
auf Forderung aus der Geschäftsverbindung....
Finanzamt...... Drittschuldnerin zu 2.)
auf Erstattung Steuern aus den Jahren 2010 und....
Arbeitgeber aus Forderung aus .....
Hast Du diese Zusätze irgendwo?
Anlage ist der Titel sowie am besten einen Scheck über 15,00 Euro Gerichtskosten, dann geht es schneller.