Zwangsvollstreckung gegen eigenen Mandanten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
grommelie
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#11

11.01.2011, 16:08

Wenn Du alle drei Drittschuldnerin in einem PfüB tust, hast Du nur einmal 15 EUR Gerichtskosten zu zahlen.
Inara
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#12

11.01.2011, 16:25

@ grommelie... :thx :thx :thx supi


Wünsche allen einen schönen Feierabend
Inara
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#13

12.01.2011, 10:33

Morgen!!

Hat viell jemand eine PfüB-Vorlage für mich (da kein Anwaltsprogramm :cry: ), wenn ich 3 Drittschuldner angeb???

Das wäre supi ... :thx im Voraus
Inara
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#14

12.01.2011, 10:35

ach so, muss doch noch was fragen.

Wo schicke ich denn den PfüB-Antrag hin, wenn die 3 DRittschuldner an verschiedenen Orten wohnen, also
Bank und Finanzamt gleicher Ort, Firma anderer Ort?????
Möni
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#15

12.01.2011, 10:45

Der PfüB geht immer an den Wohnsitz des Schuldners! :D
Inara
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#16

12.01.2011, 10:47

joa das nächste Mal erst nachdenken dann fragen :oops:

:thx @ Möni
Möni
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#17

12.01.2011, 10:53

Dafür ist das Forum doch da! :wink:
Inara
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#18

12.01.2011, 10:53

merci :wink:
Inara
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#19

12.01.2011, 11:29

Geschäfts-Nr.: Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
___________________________
Bitte bei allen Schreiben angeben!

in der Zwangsvollstreckungssache
...
- Gläubigerin -

gegen

1. Firma
2. GF privat
- Schuldnerin/Schuldner-


Aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnis-Urteils des ...
. (Aktenzeichen .)
kann die Gläubigerin von dem Schuldner beanspruchen:

7.553,56 Euro (i.B. Siebentausendfünfhundertdreiundfünfzig Euro, sechsundfünzig Cent -
wie vorstehend) - Hauptforderung, dazu Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus € 3.923,35 seit dem 07.02.2010 und aus € 2.064,65 seit dem 03.04.2010 sowie aus € 1.555,56
seit dem 08.06.2010 zzgl. weiterer Tageszinsen auf die Hauptforderung seit Antragstellung.

396,38 Euro – bisherige Vollstreckungskosten -

185,88 Euro – Kosten für diesen Beschluß (s. unter I und II)-

Wegen dieser Ansprüche - sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluß (s. unter III) -
wird die angebliche Forderung des Schuldners gegen

1. BANK
2. FINANZAMT
3. FIRMA
- Drittschuldner -

solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch vollständig erfüllt ist.

Die Drittschuldnerin darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht
mehr zahlen. Der Schuldner darf insoweit nicht über die Forderung verfügen, insbesondere
sie nicht einziehen. Zugleich wird der Gläubigerin die bezeichnete Forderung in Höhe des
gepfändeten Betrages zur Einziehung überwiesen





I. Gerichtskosten

Gebühr (Nr.2110 KV GKG) 15,-Euro

Summe I: 15,-Euro


II. Anwaltskosten

Gegenstandswert: 7.949,94 Euro
(siehe Anlage Forderungsaufstellung)


1. Gebühr (Nr.3309 VV RVG) 123,60 Euro

2. Auslagen (Richtigkeit versichert) 20,00 Euro

3. Umsatzsteuer 28,18 Euro

Summe II: 170,88 Euro


III. Zustellungskosten (Nrn.100ff.; 700ff. KVGv)

1. Zustellung an Drittschuldner/in Euro
2. Zustellung an Schuldner/in Euro
3. Beglaubigung/Schreibausl. Euro
4. Vordruckpauschsatz Euro
5. Postentgelt f. Zustellung Euro
6. Postentgelt f. Nachnahmesendung Euro
7. Wegegeld (km) Euro

___________________, den_________________
Amtsgericht
________________________________________
Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Ausgefertigt:
________________________________________
(Name, Amts-/Dienstbezeichnung)
als Urkundsbeamtin/als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Summe III: Euro


Was meint Ihr dazu, Okay???

Da muss doch noch ne Anlage zu, soweit ich mich erinnere, hat da jemand eine Vorlage?
Möni
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#20

12.01.2011, 11:40

Du musst die Forderungen gegen die einzelnen Drittschuldner bezeichnen, als ungefähr so:

Sparkasse....Adresse.... Drittschuldnerin zu 1.)

auf Forderung aus der Geschäftsverbindung....

Finanzamt...... Drittschuldnerin zu 2.)

auf Erstattung Steuern aus den Jahren 2010 und....

Arbeitgeber aus Forderung aus .....

Hast Du diese Zusätze irgendwo?

Anlage ist der Titel sowie am besten einen Scheck über 15,00 Euro Gerichtskosten, dann geht es schneller.
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