Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Vergleich
- pippilotta1512
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Hallo,
ich hab auch einen arbeitsgerichtlichen Vegleich und die Abrechnungen wurden erteilt, aber in meinem Vgl. steht: "Der Beklagte erteilt der Klägerin für das Arbeitsverhältnis eine Abrechnung bis zum o.g. Zeitpunkt auf der Basis von 900,00 Euro brutto monatlich und zahlt den sich hieraus ergebenden Nettobetrag aus."
Wie gesagt, Abrechnungen wurden erteilt (vom Steuerberater), aber kann ich mit dieser Klausel jetzt die Zalung vollstrecken?
Danke schon mal und LG
ich hab auch einen arbeitsgerichtlichen Vegleich und die Abrechnungen wurden erteilt, aber in meinem Vgl. steht: "Der Beklagte erteilt der Klägerin für das Arbeitsverhältnis eine Abrechnung bis zum o.g. Zeitpunkt auf der Basis von 900,00 Euro brutto monatlich und zahlt den sich hieraus ergebenden Nettobetrag aus."
Wie gesagt, Abrechnungen wurden erteilt (vom Steuerberater), aber kann ich mit dieser Klausel jetzt die Zalung vollstrecken?
Danke schon mal und LG
- Melanie_Wunder
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Huhu!
Nein, ist das gleiche Problem wie vorher!
Wenn der Nettobetrag beziffert wäre im Vergleich, dann würde es gehen, da aber nur der Bruttobetrag ausgewiesen ist, musst du eine Zahlungsklage über den Nettobetrag machen...
Nein, ist das gleiche Problem wie vorher!
Wenn der Nettobetrag beziffert wäre im Vergleich, dann würde es gehen, da aber nur der Bruttobetrag ausgewiesen ist, musst du eine Zahlungsklage über den Nettobetrag machen...
- pippilotta1512
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Sch...
Danke trotzdem.
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- Melanie_Wunder
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ich hoffe ich erzähle dir keinen Mist, aber so machen wir das immer...
Wie gesagt, wenn im Vergleich der Nettobetrag mit drin stehen würde, wäre das besser... Das erspart nämlich einiges an Aufwand...
Wie gesagt, wenn im Vergleich der Nettobetrag mit drin stehen würde, wäre das besser... Das erspart nämlich einiges an Aufwand...
Hier wär ich mir jetzt nicht sicher ob man nicht auch den Bruttobetrag vollstrecken kann.
Ich kann mich erinnern, dass ich mal Titel mit Bruttobeträgen einfach vollstreckt habe und der GVZ hat dann geschaut ob er Brutto oder wenn Abgaben gezahlt wurden Netto vollstreckt hat.
Ich meine, Brutto kann man vollstrecken!
Ich kann mich erinnern, dass ich mal Titel mit Bruttobeträgen einfach vollstreckt habe und der GVZ hat dann geschaut ob er Brutto oder wenn Abgaben gezahlt wurden Netto vollstreckt hat.
Ich meine, Brutto kann man vollstrecken!
- pippilotta1512
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Ja, ja, ja...
Tausend Dank!
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