Irgend etwas pfändbares dabei?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuzZi
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#11

05.11.2010, 12:16

Ich frage immer vorab beim AG an, ob die EV bereits abgegeben ist. Sie hatte vorher nicht die EV abgegeben, dies war ihre erste.

Ich werde einen letzten Versuch starten, sie trotz ALG II zu Ratenzahlungen - wenn auch 10,-- € im Monat, mir egal - zu bewegen. Ich will die Akte vom Tisch. Zwei Raten hatte die über den GVZ gezahlt, das wars dann.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
SleazZ
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#12

05.11.2010, 21:23

also pfändungsmaßnahmen würde ich auch nicht ergreifen... bei der scheint echt nix zu holen zu sein. das einzigste was mir noch einfällt, um der schuldnerin hier druck zu machen, damit sie an einer ev. ratenzahlung festhält, ist ihr anzudrohen, dass ihr strafanzeige gegen sie stellen werdet wg. eingehungsbetruges. dazu muss natürlich erst geklärt werden, wann ihr von der schuldnerin mandatiert wurdet (wg. ev. verjährung vom tatbestand des betruges). falls dieser verjährt sein sollte, kannste ihr damit finde ich aber trotzdem druck machen, weil welcher laie weiß schon, wann das verjährt?! weiterhin musste dazu noch prüfen (ggf. chef fragen), ob sich schuldnerin bei mandatierung zahlungsbereit und -liquid verhalten hat (so nach dem motto: na klar kann ich zahlen, hab das geld, überweis ich gleich morgen... oder so ähnlich) und ob sie vor ZV schonmal Raten gezahlt hat, damit wenigstens etwas ankommt. Gesetz dem Fall, ihr würdet wirklich Strafanzeige erstatten wg. eingehungsbetruges bei StA, müsst ihr natürlich belegen, dass schuldnerin von anfang an nicht willens und bereit war, eure RE zu zahlen.

Wir haben damit bisher gute erfahrungen gemacht mit dieser strafanzeige. auch wenn viele trotzdem nicht gezahlt haben und die sache aber später zur anklage kommt (erfolgsquoten einer solchen strafanzeige werden immer höher) und dann ev. zu einem urteil, wo man also den betrug bestätigt hat, kann dies sehr hilfreich für ein ev. InsO-Verfahren des schuldners sein. Was haben wir gelernt?! forderungen aus straftaten sind von einem insolvenzverfahren nämlich ausgeschlossen und MÜSSEN unabhängig von InsO gezahlt werden!!

mit so einer strafanzeige fahrt ihr auch besser als mit sinnlosen pfändungsversuchen, wo nix zu holen is, weil dadurch auch sogut wie keine kosten für euch anfallen (außer ev. ne akteneinsicht und daraus erfolgte kopien)
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