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Re: ZV mit PKH

Verfasst: 25.06.2010, 14:59
von Davy Jones’ Locker
Immi hat geschrieben:na weil man für ganz "normale" einfache ZV wegen einfachem Verfahren keine PKH bekommt,

hier steht auch was drüber http://www.inkassobuero.de/urteile.php?urteilid=8398" target="blank

Das bezieht sich ausschließlich auf die Beiordnung, nicht auf die Bewilligung der PKH an sich.

Re: ZV mit PKH

Verfasst: 25.06.2010, 15:00
von rosa
Liesel, ich sage ja nicht, dass ich das toll finde oder gar logisch, ich teile nur meine Erfahrungen mit und ich habe PKH für einfache ZV Sachen schon oft versagt bekommen. Hab die Begründungen nich mehr, bin in ner anderen Kanzlei wo wir kein PKH mehr machen, aber ich hatte gegen die Beschlüsse damals Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg!
Wie bereits im ERSTEN Post: VERSUCHT ES !!!

Re: ZV mit PKH

Verfasst: 25.06.2010, 15:05
von Liesel
Boa, reagiere doch nicht gleich so gereizt. :shock: Wollte dir nicht zu nahe treten. Mich hat doch bloß mal die Begründung interessiert, warum PKH nicht bewilligt wird.

Re: ZV mit PKH

Verfasst: 25.06.2010, 18:00
von n.n.
Hallo Liesel,

sehe das genau wie Immi, ein ZV-Auftrag (auch wenn es ein Kombo ist) ist zu simpel :| , kann theoretisch der Schuldner selbst beim AG einreichen.

Für den PfÜB gibt es PKH, da laut den meisten Rechtspflegern nur ein Anwalt einem Mandanten ordentliche Auskunft über die Vollstreckungsmögklichkeiten geben kann.

Wenn Dein Schuldner eine Firma ist, bekommt man meist schnell auch die Bankverbindung heraus und vor allem tut die Kontopfändung des Geschäftskontos der Firma immer doppelt weh. Meist erzielt man dann ganz schnell eine Ratenzahlungsvereinbarung zustande.

Also PKH-Antrag kurz begründen und an das Gericht des Schuldners und dann kann es losgehen. :twisted:

Liebe Grüße
n.n.

Re: ZV mit PKH

Verfasst: 28.06.2010, 08:42
von RAsunny
Morgen,

wenn ich jetzt für einen PfüB PKH beantrage und bekomme, dann gilt das nur für den PfüB incl. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und meine Kosten oder?

Wenn ich einen Kombi-ZV-Auftrag machen will, dann muss ich erneut PKH beantragen und ob ich es dann bekomme ist fraglich oder?

Liebe Grüße
RAsunny

Re: ZV mit PKH

Verfasst: 28.06.2010, 08:55
von LuzZi
Du musst gucken, was im Beschluss steht.