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Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:11
von mel3006
Sollte ich die RSV dann noch darauf hinweisen, dass wir derzeit nur vorläufige ZV durchführen und danach ein PfüB erfolgt?

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:12
von domel 3008
dann würde ich denen erklären dass das VZV und der jeweilige pfüb eine angelegenheit sind und daher erst zwei ZV-Maßnahmen vorgenommen wurden...
du musst ja dann auch noch eure RA-Kosten gegenüber der RS abrechnen und da fallen ja dann auch nur zwei (1x3309 für ZV aus Urteil & 1x3309 für ZV aus KFB) Gebühren an...

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:13
von domel 3008
unsere Beiträge haben sich gerade überschnitten...

hast du denn jetzt für das Urteil und den KFB je ein PfÜB beantragt oder beide in einem zusammen?

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:15
von mel3006
Ich habe noch gaaaaaar keinen PfüB beantragt, weil ich noch keinen Rechtskraftvermerk auf dem Urteil habe. Ich habe bisher nur VZVs gemacht. Sowohl aus dem KfB und aus dem Urteil. Aber nicht beide zusammen in einem VZV sondern in zwei getrennten. AUs dem Urteil habe ich schon zwei VZVs gemacht. Danach habe ich dann der RSV jeweils die Rechnungen des GV zugeschickt.

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:16
von zmaus2003
ist doch egal, was die Versicherung schreibt. Sie haben dich darauf hingewiesen, dass sie nur für 3 ZV Maßnahmen zahlen, also musst du aufpassen was du beantragt, denn egal was du abrechnest, die RSV zahlt dir nur 3x die ZV Gebühr nach 3309

und VZV und Pfüb sind eine Angelegenheit, also solltest du schon für das Urteil und den KFB nur einen Pfüb beantragen

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:19
von domel 3008
also, ich würde dann beide Titel in einen PfÜB beantragen und so hättest du dann meiner Meinung nach auch nur eine Angelegenheit..

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:20
von mel3006
Das ist mir schon klar...

Ich will doch nur wissen, ob 3 x ein VZV = 3 x ZV Maßnahmen heißt oder ob ich der RSV schreiben kann, dass sämtliche VZV nur eine Angelegenheit sind. Hier also zwei: 1 x Urteil und 1 x KfB



Wenn mir dann endlich das Urteil nebst Rechtskraftvermerk vorliegt, kommt der PfüB und auch dann wird Urteil und KfB in einem PfÜB vollstreckt.

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:22
von zmaus2003
3x VZV aus einem Titel stellen zum Schluß nur eine Angelegenheit dar, also nur einmal 3309 VV

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:24
von mel3006
naaaaaaaaa genau das wollte ich wissen. :thx

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:25
von Liesel
3 VZV sind nicht 3 ZV-Maßnahmen. Ich würde der RSV jetzt gar nichts schreiben, sondern den PfÜB mit beiden Forderungen beantragen, wenn dir die notwendigen Unterlagen vorliegen und dann die Gesamtrechnung für eine ZV-Maßnahme an die RSV schicken. Die Versicherung könnte dir höchstens mitteilen, daß das VZV für das Urteil und das VZV für den KfB zwei Maßnahmen darstellen. Ich würde dem entgegengetreten mit dem Argument, daß du die Gebühren ja nur für den PfÜB bekommst.