Diese Anträge kommen hier z.B. meistens schon, wenn noch nicht mal der Zustellungsnachweis des Urteils von der Gegenseite vorliegt...188F hat geschrieben:Diese Anträge schreibe ich nämlich regelmäßig, weil wir sonst hier nicht weiterkommen würden.
Von den Richtern wird das sicherlich übersehen, weil das Aufgabe der Geschäftsstellen ist.Aber selbst, wenn der Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung schon in der Klage steht, haben wir hier schon oft erlebt, dass das von den Richtern bzw. Geschäftsstellenbeamten übersehen wird und wir erhalten nur die einfache Ausfertigung des Urteils oder VU oder AU.
Tut mir leid, dass das bei deinen Gerichten so läuft. Wenn jeder seine Arbeit mal anstängig machen würde, hätten wir alle wirklich weniger zu tun...