Re: Mal wieder ein Vermögensverzeichnis
Verfasst: 29.03.2010, 14:04
Hallo,
Du kannst und solltest natürlich eine Nachbesserung verlangen und konkrete Ergänzungsfragen aufführen, allerdings musst Du hier darauf achten, dass diese nicht "offensichtlich der Ausforschung der allgemeinen Lebensverhältnisse" dienen und auf den konkreten Sachverhalt bezogen sind. Du musst mindestens grob darlegen können, dass Dir die Beantwortung der ergänzenden Fragen neue Vollstreckungsmöglichkeiten eröffnet.
Wie bereits von anderen Usern erwähnt, reichen 1200 € für eine vierköpfige Familie im Monat mit Sicherheit nicht aus. Ggf. bekommt die Familie "Aufstockungs-Hartz-IV" oder sonstige Leistungen. Vielleicht waren diese bei Abnahme der EV noch nicht oder gerade erst beantragt und noch nicht bewilligt.
Ein paar Ideen meinerseits:
Es wäre vielleicht auch interessant zu wissen, wie der Schuldner lebt (Eigenheim o. zur Miete). Wenn er zur Miete wohnt, könntest Du eine Ergänzungsfrage dahingehend formulieren, ob es Kautionsguthaben gibt.
Ich habe kürzlich etwas gelesen, dass man ggf. den Anspruch auf Auszahlung des Dispo-Kredites pfänden kann, also könntest Du auch nachfragen, ob und wenn ja, in welcher Höhe ein Dispo gewährt wurde.
Außerdem könntest Du fragen, welche Tätigkeiten der arbeitslose Schuldner im familiären Haushalt übernimmt. Evtl. wäre hier eine Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen (§ 850 h ZPO) möglich. Hierzu gibt es auch Rechtsprechung: LG Bonn, DGVZ 2000, 119; LG Aschaffenburg, JurBüro 2000, 646 u. w. m.).
Erhält der Schuldner ggf. noch Geld von Angehörigen? Auch das muss angegeben werden. Genaue Höhe und in welchem Zeitraum.
Mittagspause zuende...wünsche noch einen schönen (Arbeits-)Tag.
Du kannst und solltest natürlich eine Nachbesserung verlangen und konkrete Ergänzungsfragen aufführen, allerdings musst Du hier darauf achten, dass diese nicht "offensichtlich der Ausforschung der allgemeinen Lebensverhältnisse" dienen und auf den konkreten Sachverhalt bezogen sind. Du musst mindestens grob darlegen können, dass Dir die Beantwortung der ergänzenden Fragen neue Vollstreckungsmöglichkeiten eröffnet.
Wie bereits von anderen Usern erwähnt, reichen 1200 € für eine vierköpfige Familie im Monat mit Sicherheit nicht aus. Ggf. bekommt die Familie "Aufstockungs-Hartz-IV" oder sonstige Leistungen. Vielleicht waren diese bei Abnahme der EV noch nicht oder gerade erst beantragt und noch nicht bewilligt.
Ein paar Ideen meinerseits:
Es wäre vielleicht auch interessant zu wissen, wie der Schuldner lebt (Eigenheim o. zur Miete). Wenn er zur Miete wohnt, könntest Du eine Ergänzungsfrage dahingehend formulieren, ob es Kautionsguthaben gibt.
Ich habe kürzlich etwas gelesen, dass man ggf. den Anspruch auf Auszahlung des Dispo-Kredites pfänden kann, also könntest Du auch nachfragen, ob und wenn ja, in welcher Höhe ein Dispo gewährt wurde.
Außerdem könntest Du fragen, welche Tätigkeiten der arbeitslose Schuldner im familiären Haushalt übernimmt. Evtl. wäre hier eine Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen (§ 850 h ZPO) möglich. Hierzu gibt es auch Rechtsprechung: LG Bonn, DGVZ 2000, 119; LG Aschaffenburg, JurBüro 2000, 646 u. w. m.).
Erhält der Schuldner ggf. noch Geld von Angehörigen? Auch das muss angegeben werden. Genaue Höhe und in welchem Zeitraum.
Mittagspause zuende...wünsche noch einen schönen (Arbeits-)Tag.