Nachbesserung Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aylin0104
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#11

27.02.2010, 19:49

Hm, vielleicht kann mir von euch bei der folgenden Frage weiterhelfen:

Und zwar hatte ich vor kurzem 2 ZV Sachen, wo sich bei der versuchten Kontopfändung raus stellte, dass die in dem Vermögensverzeichnis angegebenen Bankverbindungen nicht mehr stimmen.

Aufgrund dessen hatte ich dann versucht, dem Schuldner die ergänzende Eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen. Dies jedoch ohne Erfolg, beide Gerichtsvollzieher haben mir die Unterlagen wieder zurück geschickt mit dem Hinweis, dass die Änderung der Bankverbindung nicht als Begründung ausreichen würde.

Vom Gefühl her hätte ich gesagt, dass das reicht....

Wisst ihr da zufällig mehr zu als ich? :D
:thx
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
Ernie

#12

27.02.2010, 20:07

Wozu braucht Dein Chef die Sozialversicherungs- und Steuernummer?

Bei der Pfändung sowohl Rentenanwartschaften als auch evtl. Steuererstattungsansprüche genügt die Angabe des Namens und des Geburtsdatums.

Ein Umzug oder auch die Auflösung eines Bankkontos reicht nicht aus, um eine erneute eV zu verlangen.
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Aylin0104
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#13

27.02.2010, 20:45

Na ganz toll, das find ich schon wieder... na ja... :?

Dann kann ja praktisch jeder Schuldner nachdem er die EV abgegeben hat, mal eben seine Bankverbindung wechseln und schon braucht er sich keine großen Sorgen mehr machen, dass sein Konto eventuell mal gesperrt wird, wenn ein Gläubiger das Vermögensverzeichnis anfordern sollte.

Ach, ZV ist doch echt was für den Po, finde ich.... :evil:
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
Ernie

#14

28.02.2010, 16:44

Aylin0104 hat geschrieben:Na ganz toll, das find ich schon wieder... na ja... :?

Dann kann ja praktisch jeder Schuldner nachdem er die EV abgegeben hat, mal eben seine Bankverbindung wechseln und schon braucht er sich keine großen Sorgen mehr machen, dass sein Konto eventuell mal gesperrt wird, wenn ein Gläubiger das Vermögensverzeichnis anfordern sollte.

Ach, ZV ist doch echt was für den Po, finde ich.... :evil:

Hier wirst Du jetzt aber ungerecht! Viele Banken sind es, die nach Abgabe der eV dem Schuldner die Bankverbindung aufkündigen!
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Aylin0104
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#15

28.02.2010, 19:00

Ok, das mag sein, aber ich finde ZV mittlerweile nur noch dumm, es kommt in 99 % der Fälle nichts bei rum und die ganze Arbeit ist für die Katz :roll:

Ich find das extrem nervig :wink:

Und ich verstehe nicht wo das Problem ist, warum der Schuldner dann innerhalb der 3 Jahre halt nicht verpflichtet ist, seine neue Bankverbindung bekannt zu geben, zumindest dann, wenn es von einem Gläubiger im Wege einer ergänzenden EV beantragt wird. Da wird der Schuldner doch wieder geschützt und der Gläubiger ist der dumme! :roll:
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
Ernie

#16

01.03.2010, 07:00

Zwangsvollstreckung hat viel mit Phantasie und Erfahrung zu tun. Du darfst Dich nicht auf 08/15-Aufträge beschränken, sondern auch mal Außergewöhnliches probieren, dann klappt das auch mit dem Geldeintreiben!
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