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Re: PKH in ZV

Verfasst: 24.02.2010, 10:13
von Pepples
Für die Antragstellung bekommst Du die Gebühr nach 3335 VV RVG in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die PKH beantragt wurde, also hier in Höhe von 0,3. Die Kosten muss aber eure Partei selber tragen.

Re: PKH in ZV

Verfasst: 24.02.2010, 17:49
von Badeschlappe26
Moment. Ihr hattet ZV-Auftrag und der hat sich vorher erledigt - aber PKH habt ihr schon, richtig?

Dann ist das ne vorzeitige Beendigung und ihr müsstet doch trotzdem die 0,3er Gebühr über die PKH bekommen. Der Auftrag zur ZV lag doch vor.