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Verfasst: 12.01.2010, 10:53
von crazybiker
Hallo Foristen, da hänge ich mich doch mal gleich an das Thema ran: Ich habe da einen insolventen Schuldner, der in der Tat während des Laufes des Inso-Verfahrens erneut Verbindlichkeiten eingegangen ist.
Kann ich dem Schuldner einen "einweichen" und z.B. beantragen, ihm die Restschuldbefreiung versagen zu lassen? Mir geht es weniger um die Realisierung der Forderung - da mache ich mir keine Hoffnungen - als darum, diese Unverschämtheit irgendwie "ahnden" zu lassen.
Vielleicht hat ja jemand einen hilfreichen Tip!

Verfasst: 12.01.2010, 18:10
von mücki
Für eine Anfechtung über den dritten Monat vor Antragstellung hinaus ist aber auf jeden Fall nachzuweisen, dass der "Zahlungsempfänger" von der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners wusste. Daran scheitern wir leider häufig, weil das meist nur bei Krankenkassen oder Behörden möglich ist oder wenn die Zahlungen aufgrund von Pfändungen geleistet wurden.

Wenn ihr Gläubiger in dem Insolvenzverfahren seid, könnt ihr einen Antrag auf Versagung stellen.