Verfasst: 12.01.2010, 10:53
Hallo Foristen, da hänge ich mich doch mal gleich an das Thema ran: Ich habe da einen insolventen Schuldner, der in der Tat während des Laufes des Inso-Verfahrens erneut Verbindlichkeiten eingegangen ist.
Kann ich dem Schuldner einen "einweichen" und z.B. beantragen, ihm die Restschuldbefreiung versagen zu lassen? Mir geht es weniger um die Realisierung der Forderung - da mache ich mir keine Hoffnungen - als darum, diese Unverschämtheit irgendwie "ahnden" zu lassen.
Vielleicht hat ja jemand einen hilfreichen Tip!
Kann ich dem Schuldner einen "einweichen" und z.B. beantragen, ihm die Restschuldbefreiung versagen zu lassen? Mir geht es weniger um die Realisierung der Forderung - da mache ich mir keine Hoffnungen - als darum, diese Unverschämtheit irgendwie "ahnden" zu lassen.
Vielleicht hat ja jemand einen hilfreichen Tip!