Wie handhabt ihr das mit den Gerichtskosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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DasGrossi
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#11

01.12.2009, 11:55

Moinschön allerseits!

PfÜbs und Klagen etc., was möglichst wenig verzögert werden soll, reichen wir mit V-Scheck ein.

Bei Klagen, die etwas länger brauchen dürfen, warten wir auf die Rechnung von der Gerichtskasse.
Dass das Gericht eine Klage zustellt, bevor der Betrag gutgeschrieben ist, ist mir hier (Hamburg) auch noch nicht passiert.

Was ich schon mal habe erreichen können, ist die sofortige Zustellung nach E-Mail-Übersendung eines Screenshots meiner Online-Überweisung. Hat mich aber auch einiges an telefonischer Überzeugungsarbeit gekostet bei der Richterin.
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
sitrica
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#12

02.12.2009, 09:31

Hallo ihr!
Danke für eure Antworten!

Mein Chef möchte nicht nur nichts verauslagen, sondern auch keine "Doppelbuchungen" im Aktenkonto. Also wenn wir einen Vorschuss haben und die GK verauslagen und nachher dann erstattet bekommen, sind das s.E. 2 Buchungen die man vermeiden kann.... :roll:

Wir schicken dann immer die GK-Rechnung (oder was auch immer) direkt an Mdt oder RS mit der Bitte um direkte Zahlung. Aber bei einem PfÜB dauert das eben viiiiel zu lange, bis dahin ist zB bei einer Kontenpfändung ja schon alles abgebucht (Miete, Kredite etc.).
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