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Verfasst: 14.09.2009, 12:03
von Kathy
PfÜb an Schuldnerin mit Drittschuldner (ihr Bruder)

und ausgelacht. Kannst ja ein *ätschibätschi* hintendranschreiben

Verfasst: 14.09.2009, 12:06
von skugga
webster hat geschrieben:Es muß ihr doch irgendwie dranzukommen sein, ...
Ist doch auch - das wurde Dir ja jetzt mehrfach übereinstimmend beantwortet.

Verfasst: 14.09.2009, 12:15
von webster
und ausgelacht. Kannst ja ein *ätschibätschi* hintendranschreiben

ich denk, ich werde jetzt mal versuchen, meine Chefin davon zu überzeugen,
wenn ich dann ein "ätschibätschi" dranhänge, würd ich es auch am liebsten selbst bei der Schuldnerin abgeben, ich kann mir dann ja noch ne rote nase aufsetzen, hi hi.:ohmann

Ist doch auch - das wurde Dir ja jetzt mehrfach übereinstimmend beantwortet.
jau, war nur gerade noch mit was anderem beschäftigt und außerdem regt mich das so auf :motz :fluch

Verfasst: 14.09.2009, 12:17
von webster
Aber ich danke Euch auf jeden Fall für Eure schnellen Antworten!!!
:dankeschoen

Verfasst: 14.09.2009, 13:04
von Grübchen
Mach vorher ein VZV, dass wirkt Wunder und den PfüB direkt hinterher. Dann ist das Konto innerhalb von drei Tagen dicht und glaube mir, da meldet sich dann sofort jemand.

Verfasst: 14.09.2009, 14:43
von Plumbum
Huhu...

gib auch mal meinen Senf dazu...

Also in einem solchen Fall machen wir erstmal ne Strafanzeige *G... des ist ein super Ding um den Schuldner ein wenig in die Knie zu zwingen. Schließlich hat die Mandantin euch beauftragt und ich gehe mal davon aus, keinen Beratungshilfeschein eingereicht, richtig?..Demzufolge ist sie davon ausgegangen und hat es Deinem Chef auch vermittelt, eure Kosten begleichen zu können, was ja eindeutig nicht so ist, wie es sich aus dem Protokoll ergibt. Demzufolge liegt ein Straftat bestand vor - Betrug -

Sie hat euch beauftragt, wohl wissend eure Kosten gar nicht zahlen zu können.

So eine Strafanzeige zieht bei uns ganz oft. Schnell kommen die Schuldner dann doch auf uns zu und zahlen die Forderungen dann in Raten ab.

Schlag des mal Deinem Chef vor.

P.s. die Drittschuldnervariante geht natürlich auch... :D

Verfasst: 14.09.2009, 14:50
von skugga
Die Strafanzeige hat bei uns noch nie gezogen (im übrigen wird das Verfahren hier dann schneller eingestellt, als Du "Hoppla!" sagen kannst und auf den Weg der Privatklage verwiesen) und die Kohle hab ich mit einer Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug ja nun auch nicht. Wems Spaß macht, der solls gerne machen - ich habs aufgegeben.

Verfasst: 14.09.2009, 15:54
von Plumbum
Bei uns is des anders...da macht wohl jeder andere Erfahrungen... natürlich bei manchen Schuldner bringt auch ne Anzeige nichts, die sind gegen alles imun, aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass es bei vielen hilft und doch, wir haben unser Geld in vielen Fällen schon auf diesem Weg bekommen, da die die Schuldner dann ganz schnell auf uns zukommen und Raten zahlen wollen. Versuch macht klug ;) gerade bei so "abgedroschenen" Mandanten.

Verfasst: 14.09.2009, 16:01
von SH28111977
Warum pfändest Du nicht einfach den Unterhaltsanspruch gegen den Mann?

Verfasst: 14.09.2009, 17:09
von ReNoJessy
Hmmm, Strafanzeige. Das sollte ich Chefchen mal näher bringen, sowas ist ihm noch nie in den Sinn gekommen.

Vielleicht habe ich den Glauben an das Gute im Menschen verloren oder ich bin einfach zu pessimistisch, aber ich glaube, wer zum RA geht wissentlich, dass er die Kosten nicht bezahlt, den interessiert auch eine Strafanzeige erstmal nicht. Dafür sind viele viel zu abgedroschen.

Am besten ist immer das Konto dicht machen - wenn man's kann. Sobald das dicht ist, stehen die Leutchen auf der Matte - zumindestens wenn es das Hauptgirokonto ist ^^