Insolvenz trotz Verurteilung wegen Betruges?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Rudine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 02.08.2007, 13:53

#11

24.06.2009, 16:25

Hallo zusammen!

Insolvenzantrag kann gestellt werden.

Maßgeblich sind jedoch die §§ 283 bis 283 c des Strafgesetzbuches.

Ist der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283-283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden, ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung dann zu versagen.

Krankenversicherung:
Die Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen ist ein Straftatbestand und somit gilt hierfür § 174 II InsO.


Gruß,
Rudine
Henrietta_C
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 16.05.2009, 08:15

#12

24.06.2009, 19:26

Das mit den Arbeitnehmeranteilen als Deliktsforderungen sollte man aber nicht unbedingt als gottgegeben hinnehmen: Wenn der Schuldner darstellen kann, daß er bei der Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zahlungsunfähig war und auch nicht im Vorfeld erkennen konnte, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, wäre der objektive Tatbestand von § 266a StGB nicht erfüllt. In diesem Fall sollte er auf jeden Fall Widerspruch gegen den Vorwurf aus § 174 Abs. 2 InsO erheben. vgl. BGH IX ZR 176/05
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