Pfändung eines Motorrades bei einem Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
KitKat
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#11

15.07.2009, 14:12

Stand der Dinge: Motorrad stand lt. Vereinbarung beim Schuldner B. Wir haben dann einfach einen Wegnahme- und Vollstreckungsauftrag an den GV geschickt. Dieser sollte dann bescheid sagen, damit Mandant A Motorrad abholen kann... Termin war vor kurzem. GV hätte Mottorrad auch gepfändet :D , aber Schuldner hat den schon wieder an jemand anderen verkauft... :roll: Nun ja. Jetzt wird erwohl in Raten zahlen....
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