Pfändung eines Motorrades bei einem Dritten
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Stand der Dinge: Motorrad stand lt. Vereinbarung beim Schuldner B. Wir haben dann einfach einen Wegnahme- und Vollstreckungsauftrag an den GV geschickt. Dieser sollte dann bescheid sagen, damit Mandant A Motorrad abholen kann... Termin war vor kurzem. GV hätte Mottorrad auch gepfändet , aber Schuldner hat den schon wieder an jemand anderen verkauft... Nun ja. Jetzt wird erwohl in Raten zahlen....