Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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KitKat
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#11
15.07.2009, 14:12
Stand der Dinge: Motorrad stand lt. Vereinbarung beim Schuldner B. Wir haben dann einfach einen Wegnahme- und Vollstreckungsauftrag an den GV geschickt. Dieser sollte dann bescheid sagen, damit Mandant A Motorrad abholen kann... Termin war vor kurzem. GV hätte Mottorrad auch gepfändet
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
, aber Schuldner hat den schon wieder an jemand anderen verkauft...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Nun ja. Jetzt wird erwohl in Raten zahlen....