Vollstreckungs- und Verhaftungsauftrag EILT !

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sunny84
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#11

22.07.2009, 16:39

Mag sein. Aber ich hab jetzt echt nicht die Zeit um darin rum zu suchen. Und nonrmalerweise mach ich sowas wie gesagt nicht, weil meine Kollegin dafür zuständig ist, die sich aber ja im Urlaub befindet.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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