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Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 02.06.2010, 15:13
von Mietzemau
@Badeschlappe: ZVA = Zwangsvollstreckungsauftrag
übrigens ein toller Nick^^

@Sonnenkind: super. vielen Dank. Ich war mir da nicht mehr so hunterpro sicher. Aber das muss ich dann mit entsprechendem Passus im Auftrag selber vermerken? Oder langt das, sofern Schu wg. Raten fragt, dass ich dann ein Fax an den GV schicke?

Aber vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Vg

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 02.06.2010, 15:16
von Liesel
Sag doch dem Schuldner einfach, er soll sich wegen der RZ mit dem GV in Verbindung setzen.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 02.06.2010, 15:16
von Sonnenkind
Würde das per Fax oder telefonisch mit dem GVZ abklären.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 02.06.2010, 15:18
von jenniver
Du kannst mit dem Schuldner auch selbst einen Ratenzahlungsvereinbarung treffen und erhältst so noch eine EG. Anschließend kurzes Fax an GV mdB die ZV einstweilen wg. Ratenzahlung des Schuldners ruhend stellen.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 02.06.2010, 15:25
von Mietzemau
Ah wunderbar. Ihr habt mir echt geholfen. Danke schön.

Meine Vorgängerin scheint nämlich alles wild zurückgenommen zu haben...wundert mich..sind doch alles doppelte Kosten. Aber naja. Ich danke euch.

:thx

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 02.06.2010, 17:18
von Badeschlappe26
OK. War mir so kein Begriff.

Kannst dem GVZ auch mitteilen, er möchte sich die Sache ne Weile beiseite packen, da Ratenzahlungen vereinbart wurden. Das sollte kein Problem sein.

Du solltest aber dran denken, dass dennoch dort Gebühren entstehen. Also frag ihn, in welcher Höhe bei ihm schon was entstanden ist, wenn ihr den Auftrag zurücknehmen WÜRDET - dann kannst du diese Kosten bei der Ratenzahlung mit berücksichtigen. Sonst bleibt ihr (euer Mandant) hinterher drauf sitzen.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 02.06.2010, 18:29
von Mietzemau
Ja danke dir....des dämmerte dann vorhin doch wieder dunkel in meinen Gehirnwindungen. Aber danke dir

Re:

Verfasst: 17.05.2021, 09:15
von rena
Davy Jones’ Locker hat geschrieben:
18.05.2009, 11:57
Ein Schreiben an die Bank reicht. Der GV hat damit so oder so überhaupt nichts zu tun.
Hallo liebes Forum, ich stehe da gerade zu dem Thema etwas auf dem Schlauch:

Bei uns war die Vollstreckungsabwehrklage erfolglreich, die Gegenseite muss die Kontenpfändung aufheben.

Befindet sich der Vollstreckungstitel dann aktuell noch beim Drittschuldner oder bleibt der irgendwie beim GVZ? Wer muss den herausgeben. Ich bin meist auf der anderen Seite :kopfkratz

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 17.05.2021, 09:37
von sh161
Der Titel wird nach Erlass des Pfübs vom Gericht an den Gläubiger/-vertreter zurückgesandt. Weder Drittschuldner noch GVZ bekommen den bei einer Kontopfändung in die Hand.

Re: Aufhebung der Kontopfändung

Verfasst: 17.05.2021, 09:52
von rena
Totales Brett vorm Kopf :patsch Herzlichen Dank :knutsch

Der Gläubiger behauptet nämlich, nicht zu wissen, wo der Vollstreckungstitel aktuell ist. Wenn er dabei bleibt, könnten wir uns das von ihm nur eidesstattlich versichern lassen oder?