VU in Mietsache

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#11

18.04.2009, 18:17

Kenne ich auch nicht anders, ich mache das jedenfalls immer so ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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sunshine24
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#12

18.04.2009, 19:01

Schneeflocke, Du musst bei dem Räumungsauftrag aber erst die dem Schuldner gesetzte Räumungsfrist abwarten.
Genau, das ist wichtig. Hatte ich oben ja auch geschrieben.

Jetzt weiß ich immerhin auch, dass man beide Anträge in einem Antrag machen kann. Hab ich nämlich noch nicht gemacht.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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