Was bringt mir ein Strafbefehl?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

07.02.2009, 23:57

Also kann ich aufgrund der Vielzahl der Gläubiger und mit einem ganz normalen Titel den Vorsatz nicht begründen?
Nauja

#12

08.02.2009, 13:09

Du meinst bei der Anmeldung der Forderung zum InsoVerf. aus unerlaubter Handlung?
Klar kannste so begründen. Könnte auch klappen.
Wenn aber Widerspruch eingelegt wird, musst Du auf Feststellung klagen. Und dann wird sich zeigen, ob das Gericht sich der Meinung anschließt. Kommt dann wohl auch darauf an, wie die Gegenseite dazu Stellung nimmt.
Wenn Du aber einen Strafbefehl hast, ist die unerlaubte Handlung zumindest schon bewiesen.
Jupp03/11

#13

08.02.2009, 14:03

Konkret:

Hab hier eine Sache abzuwickeln, in dem ein junges Mädel teilweise aus Selbständigkeit teilweise privat ca. 30 Gläubiger in einer Größenordnung von etwa 30.000,00 € hat.
Vermögensversicherung vor vier Jahren und im letzten Jahr erneut abgegeben.
Reicht das nicht aus, Vorsatz (unerlaubte Handlung, nämlich Betrug) nachzuweisen?
GV Alt
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#14

08.02.2009, 18:04

Schnuffi hat geschrieben:Wieso sollte das mit der Strafanzeige nicht gut überlegt gewesen sein?
Mein Rat: Vor einer Strafanzeige den Schuldner anschreiben, ihn auf sein Handeln (Betrug), die strafrechtl. Folgen hinweisen und zur Vermeidung einer Strafanzeige Gelegenheit geben, doch noch zu zahlen. Wirkt - in Einzelfällen - Wunder.

Nach einem Strafantrag macht die StA oft von der Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung Gebrauch mit der Auflage, daß der Schu. den Schaden wieder gutmacht. Er hat dann die Wahl: Zahlen oder Bestrafung. - Führt auch oft zum Erfolg!

Wenn es letztlich zu einer Geldstrafe kommt, hat man natürlich nichts davon. Außer der Gewißheit, Zähne gezeigt zu haben. :feuer
susannen aus s.

#15

09.02.2009, 08:55

Schöner Tip GV Alt, aber meine Chefin schreit dann immer: Vorsicht, das könnte eine Nötigung sein!!! Ich lass es dann lieber, weil man nie weiß, wie gerissen ein Schuldner tatsächlich ist. Aber ich finde es schon wichtig, dass Schuldner merken, dass sie nicht alles machen können und diese Strafe trifft oft empfindlicher, als alles andere, weil sie ja bezahlt werden muss, auch wenn man in die Inso geht. Tatsächlich ist es dann leider mau mit der tatsächlichen Forderung, aber ich finde auch, allein die Gewißheit, Zähne gezeigt zu haben, reicht aus!
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