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Verfasst: 17.01.2009, 14:49
von 13
Wenn die Akte höchstwahrscheinlich erledigt ist, weshalb dann noch eine DAB? :?

Verfasst: 17.01.2009, 15:18
von Princesss1988
Die Frage ist schon ein bisschen länger her und, wie gesagt, genau weiß ich es auch nicht, weil ich am Wochenende nicht arbeite :)

Verfasst: 17.01.2009, 15:27
von Gruftie
da ich am Wochenende ungern freiwillig in die Kanzlei gehe
Echt nicht? Verstehe ich gar nicht... Bild

:duckrenn

Verfasst: 17.01.2009, 15:34
von Princesss1988
Aber mal kurz eine andere Frage: wo finde ich im BGB etwas über den Inhalt eines Arbeitsvertrags und eines Pachtvertrags? Ich such mich hier schon die ganze Zeit dumm und dämlich hier :frust

Verfasst: 18.01.2009, 18:17
von immer
§§ 611 ff und §§ 581 ff. Aber wenn du noch mehr dazu wissen willst, mach nen extra Thread auf, denn das gehört nun wirklich nicht in diesen. Übrigens: Fast jede Gesetzessammlung hat ein Stichwortverzeichnis am Ende.

Verfasst: 19.01.2009, 13:13
von Princesss1988
Danke, aber die §§ reichen mir schon...War ja auch nur eine kleine Zwischenfrage und das jede Gesetzessammlung ein Stichwortverzeichnis hat, weiß ich auch.
Trotzdem :thx für deine Antwort