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Verfasst: 19.11.2008, 22:17
von Gast
Jetzt habe ich zu der e.V. Gebühr aber nochmal eine andere Frage ...

Ist das richtig, dass die e.V. Gebühr nur alle 6 Monate mit ins FoKo reingenommen wird?

Verfasst: 20.11.2008, 07:35
von Ernie
Wieso sollte alle 6 Monate ein Antrag auf Abgabe der eV erfolgen? Wenn die eV einmal abgegeben ist, ist für 3 Jahre Ruhe, außer, Du hast neue Infos, die eine erneute eV-Abnahme rechtfertigen.

Verfasst: 20.11.2008, 10:03
von Raphaela1207
Da hab ich auch noch ne Frage zu, bekomme ich die Gebühr für die EV nur, wenn die EV auf unseren Anlass hin abgegeben wurde, oder auch wenn mir GVZ ein Auszug der EV zuschickt, die schon von nem anderen Gläubiger erwirkt wurde???

Verfasst: 20.11.2008, 10:06
von NickyS
Die Gebühr bekommst Du auch, wenn der GVZ Dir das Vermögensverzeichnis schickt.

Selbst wenn Du Dir das Vermögensverzeichnis aufgrund einer vorherigen Schuldnerverzeichnisanfrage zukommen läßt, kannst Du eine EV-Gebühr abrechnen.

Verfasst: 20.11.2008, 16:15
von Raphaela1207
Hey super, dankeschön, das wusste ich z.B. nicht, dass mit der Schuldnerverzeichnisanfrage. Wieder ein bisschen schlauer....