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Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 24.11.2011, 16:57
von Sputnik85
Also bei uns wird immer das Original mitgesendet...

"blahblahblah...überreiche ich anliegend das Original-Urteil des Amtsgerichts/Landgerichts/schieß-mich-tot vom (Datum bitte hier) mit der Bitte, dieses mit dem Rechtskraftvermerk und der Vollstreckungsklausel zu versehen."

So wird es bei uns (also im Büro) schon immer gemacht.

Wusste gar nicht, dass es selbst bei solchen Formalien Unterschiede bei den Gerichten gibt...

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 24.11.2011, 17:00
von Farinachen
Ja eben, das habe ich mir auch gedacht, das eigentlich eine beglaubigte und einfache Abschrift sinnlos wäre, aber ich habs schon lange nicht mehr gemacht und war mir daher unsicher.

Danke für eure schnelle Hilfe!

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 09.04.2014, 14:42
von Giesi085
Um nicht schon wieder ein neues Thema aufzumachen und es hier ganz rein passt, die 2. blöde Frage:

Man erhalte ich automatisch eine vollstreckbare Ausfertigung und wann nicht?
Das Thema beschäftigt mich in den letzten Monaten immer mehr und habe nichts dazu finden können.

Falls jemand eine Idee hat - her damit! Es eilt ja nicht, aber philosophieren kann man zwischendurch mal immer ;)

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 09.04.2014, 15:18
von samsara
Man erhalte ich automatisch eine vollstreckbare Ausfertigung und wann nicht
Welche Titel genau meinst Du?

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 09.04.2014, 15:49
von elise98de
Ich würde ja mal meinen, dass du automatisch keine vollstreckbare Ausfertigung bekommst, sondern diese immer beantragen musst. Ob der Antrag nun schon in einer Klage bzw. KFB steht oder dann nach Abschluss eines Vergleiches diese beantragt wird ist egal, ohne Antrag keine vollstreckbare Ausfertigung.

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 09.04.2014, 22:28
von diana1977
Hallo!
Chef beantragt schon bei Klage, KFA etc. die vollstreckbare Ausfertigung zu übersenden. Manche Gerichte sind clever, stellen zu und schicken uns dann gleich die vollstreckbare Ausf., andere schicken uns erst die Ausfertigung, wir müssen dann vollstreckbare Ausf. beantragen und bekommen sie dann erst...
Lg

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 19.12.2014, 13:13
von Sputnik85
Um hier nochmal kurz anzuknüpfen:

Als wir letzte Woche einen vollstreckbare Ausfertigung "erbeten" haben (fremdes Gericht), wurden wir am nächsten Tag angerufen und darauf hingewiesen, dass man die vollstreckbare Ausfertigung nun "beantragen" kann. Auf Bitten, würde gar nichts mehr geschehen. Die SB hat dann meinen Antrag mündlich am Telefon abgenommen. Es würde wohl aber neue Rechtsprechung sein, dass man bereits bei Klageeinreichung/Anspruchsbegründung/etc. die vA beantragen müsse. War hier neu. Aber vielleicht hat es ja noch jemand so erlebt.

LG

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 19.12.2014, 13:21
von jojo
Wäre mir nicht bekannt und in erbeten hätte ich einen höfflichen Antrag gesehen. Aber jeder Jeck ist halt anders..

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 19.12.2014, 13:52
von alraune
Ich beantrage seit 25 Jahren die vollstreckbare Ausfertigung gleich in der Klageschrift. Ist also nicht neu. Ich find's praktisch, so ist es gleich erledigt und kann nicht vergessen werden. Ganz wenige Gerichte übersehen diesen Antrag manchmal, da ruf ich dann an und frage höflich nach dem Verbleib meiner vollstreckbaren Ausfertigung. Was dann kommt ist immer gleich: "Die müssen Sie beantragen." "Haben wir schon, auf Seite 2 der Klageschrift." "Ach, das hab ich ja gar nicht gesehen, schicke ich ihnen sofort zu." Ist aber, wie gesagt, die Ausnahme, normalerweise kommt die vollstreckbare A. auf diese Weise praktisch automatisch. :xmas

Re: Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Verfasst: 19.12.2014, 14:09
von jojo
Tja, genau diese Anträge sind mir nicht konkret genug: Daher bestehe ich auf konkreten Antrag für konkreten Titel. Der Antrag darf dann aber auch als Bitte formuliert sein..