Verfasst: 17.11.2008, 10:00
@ susi bezüglich des räumungsantrags schreiben wir den immer so:
"..in der vorbezeichneten Zwangsvollstreckungssache erhalten Sie vollstreckbares Räumungsurteil mit dem Auftrag, die Räumung der im Urteil bezeichneten Mieträume durchzuführen.
Den Räumungskostenvorschuss bitte ich direkt bei der Gläubigerin anzufordern.
Ich überreiche Ihnen ferner ein Forderungskonto und bitte um Einzug der daraus ersichtlichen Gesamtforderung im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Gebühren für diesen Auftrag ersehen Sie ebenfalls aus dem Forderungskonto.
Mfg
RA"
"..in der vorbezeichneten Zwangsvollstreckungssache erhalten Sie vollstreckbares Räumungsurteil mit dem Auftrag, die Räumung der im Urteil bezeichneten Mieträume durchzuführen.
Den Räumungskostenvorschuss bitte ich direkt bei der Gläubigerin anzufordern.
Ich überreiche Ihnen ferner ein Forderungskonto und bitte um Einzug der daraus ersichtlichen Gesamtforderung im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Gebühren für diesen Auftrag ersehen Sie ebenfalls aus dem Forderungskonto.
Mfg
RA"